Strafantrag § 77 StGB: Antragsteller- und Opferdaten pseudonymisieren – DSGVO-konform anonymisieren (§ 77 StGB)
Bei Antragsdelikten ist die Verfolgung nach § 77 StGB von einem fristgebundenen Strafantrag des Verletzten abhängig; weil der Antrag Namen, Anschrift und persönliche Betroffenheit offenlegt, pseudonymisiert anonym.legal diese sensiblen Personendaten, damit Entwürfe geprüft und intern weitergegeben werden können, ohne das Opfer unnötig zu identifizieren.
When this applies
Bei Antragsdelikten hängt die Strafverfolgung nach § 77 StGB davon ab, dass der Verletzte einen Strafantrag stellt; ohne diesen Antrag darf die Tat grundsätzlich nicht verfolgt werden. Die Antragsfrist beträgt nach § 77b StGB drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter, weshalb der Antrag häufig unter Zeitdruck vorbereitet wird. In dieser Phase legen Antragsschrift und Anlagen Namen, Anschrift und die persönliche Betroffenheit des Verletzten offen. Möchten Sie den Entwurf prüfen, intern weitergeben oder als Muster sichern, entsteht der Bedarf, diese sensiblen Personendaten zu pseudonymisieren, ohne das Opfer unnötig zu identifizieren.
How anonym.legal handles it
- Die Antragsschrift und die beigefügten Anlagen werden im Originalformat in anonym.legal hochgeladen.
- Die Engine durchsucht den Text und erkennt Name, Anschrift, Geburtsdatum und weitere identifizierende Angaben des Antragstellers aus über 285 unterstützten Entitätstypen.
- Antragsteller und genannte Dritte werden konsistent pseudonymisiert, sodass die Bezüge im gesamten Dokument eindeutig erhalten bleiben.
- Der antragsrelevante Sachverhalt und das Antragsbegehren bleiben im Klartext lesbar, damit die rechtliche Aussagekraft erhalten bleibt.
- Die Zuordnung von Pseudonym zu Klarname wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle mit EU-Datenresidenz gespeichert.
- Vor Fristablauf lässt sich die finale Fassung mit dem zugehörigen Schlüssel re-identifizieren, sodass der Antrag fristgerecht mit allen Klarnamen eingereicht werden kann.
What you provide
- Entwurf des Strafantrags
- Angaben zur Antragsfrist und zum Delikt
- Unterlagen zur Verletzteneigenschaft
- Liste der genannten Personen
Limitations & cautions
- Ob die Drei-Monats-Frist des § 77b StGB gewahrt ist, müssen Sie eigenständig prüfen; die Software berechnet und überwacht keine Fristen.
- Ob ein Antragsdelikt vorliegt und wer antragsberechtigt ist, bewertet anonym.legal nicht; das bleibt eine anwaltliche Prüfung.
- Die Reversibilität der Pseudonymisierung hängt von der sicheren Verwahrung des Schlüssels ab; ohne ihn ist keine Re-Identifikation möglich.
FAQ
Werden die persönlichen Daten des Opfers zuverlässig erkannt?
Namen, Anschriften und Geburtsdaten gehören zu den über 285 unterstützten Entitätstypen und werden konsistent pseudonymisiert. So bleibt die Identität des Verletzten in der internen Bearbeitung geschützt. Sollten fallspezifische Angaben nicht automatisch erkannt werden, können Sie diese manuell als schützenswert markieren.
Bleibt der antragsrelevante Sachverhalt im Dokument lesbar?
Ja, nur Personendaten werden ersetzt; die Schilderung der Tat und des Antragsbegehrens bleibt erhalten. Dadurch lässt sich der Antrag inhaltlich prüfen, ohne dass die Identität des Verletzten offenliegt. Die konsistente Pseudonymisierung hält die Bezüge zwischen den Beteiligten eindeutig.
Kann ich die anonymisierte Antragsschrift als Muster nutzen?
Ja, nach der Pseudonymisierung eignet sich der Entwurf als datenschutzkonforme Vorlage für ähnliche Fälle. Da die Verarbeitung mit EU-Datenresidenz und DSGVO-konform erfolgt, lässt sich die Fassung auch intern breit teilen. Die Originalfassung lässt sich bei Bedarf mit dem Schlüssel wiederherstellen.