Strafrecht
Strafrechtliche Verfahren — von der Strafanzeige über die Akteneinsicht bis zu Berufung und Revision — verarbeiten besonders sensible Personendaten von Beschuldigten, Opfern und Zeugen. anonym.legal pseudonymisiert diese Daten reversibel und DSGVO-konform, damit Kanzleien und Ermittlungsbehörden Schriftsätze, Ermittlungsakten und Beweismittel aufbereiten, teilen und veröffentlichen können, ohne die Identität der Betroffenen unnötig offenzulegen.
Aufgaben
Strafanzeige § 158 StPO: Personendaten in der Anzeige anonymisieren
§ 158 StPOStrafantrag § 77 StGB: Antragsteller- und Opferdaten pseudonymisieren
§ 77 StGBAkteneinsicht § 147 StPO: Ermittlungsakte für Weitergabe anonymisieren
§ 147 StPOAuskunft aus Ermittlungsakten § 474 StPO: Aktendaten anonymisieren
§ 474 StPOEinspruch gegen Strafbefehl § 410 StPO: Verfahrensdaten anonymisieren
§ 410 StPOBeschlagnahmte Beweismittel § 94 StPO: Inhalte anonymisieren
§ 94 StPOZeugenvernehmung § 58 StPO: Vernehmungsprotokolle anonymisieren
§ 58 StPODurchsuchungsbeschluss § 102 StPO: Beschluss und Protokoll anonymisieren
§ 102 StPOUntersuchungshaft § 112 StPO: Haftbefehl und Haftprüfung anonymisieren
§ 112 StPONebenklage § 395 StPO: Daten des Verletzten anonymisieren
§ 395 StPOAdhäsionsverfahren § 403 StPO: Antragsdaten anonymisieren
§ 403 StPOBerufung in Strafsachen § 312 StPO: Schriftsätze anonymisieren
§ 312 StPORevision in Strafsachen § 333 StPO: Revisionsbegründung anonymisieren
§ 333 StPOVerfahrenseinstellung gegen Auflagen § 153a StPO: Unterlagen anonymisieren
§ 153a StPOUrteilsveröffentlichung anonymisieren: Strafurteile für Publikation aufbereiten
§ 169 GVG