Wirtschaftsprüfung
Die Wirtschaftsprüfung umfasst die gesetzliche Pflichtprüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach §§ 316–324 HGB sowie sonstige Assurance-Leistungen; sie darf ausschließlich von zugelassenen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erbracht werden (§ 319 Abs. 1 HGB). Abschlussprüfung und interne Revision werten Buchführung, Belege und Berichte aus, die personenbezogene Daten von Beschäftigten und Geschäftspartnern enthalten. anonym.legal pseudonymisiert diese DSGVO-konform, damit Prüfungsunterlagen im Datenraum bereitgestellt und Feststellungen geteilt werden können, ohne einzelne Personen unnötig offenzulegen.
In Zahlen
Der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) gehören bundesweit rund 21.000 Mitglieder an, darunter Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer; das IDW repräsentiert dabei circa 79 % aller Wirtschaftsprüfer in Deutschland.
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), Kurzportrait / Mitgliederstatistik
Wann dies nicht zutrifft
- anonym.legal trifft kein Prüfungsurteil und ersetzt keinen Bestätigungsvermerk; die Abschlussprüfung und das Prüfungsurteil nach § 322 HGB verantwortet allein der bestellte Wirtschaftsprüfer.
- Die Vollständigkeit der im Prüfungsdatenraum bereitgestellten Unterlagen sowie die Erfüllung der Mitwirkungspflichten des zu prüfenden Unternehmens liegen in Ihrer Verantwortung und werden von der Software nicht beurteilt.
Aufgaben
Jahresabschlussprüfung § 316 HGB: Prüfungsunterlagen anonymisieren
§ 316 HGBInterne Revision: Prüfungsfeststellungen anonymisieren
Konzernabschlussprüfung § 317 HGB: Konzernunterlagen pseudonymisieren
§ 317 HGBLagebericht-Prüfung § 289 HGB: Berichtsentwürfe anonymisieren
§ 289 HGBPrüfung des internen Kontrollsystems (IKS): Kontrollnachweise anonymisieren
Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) § 289b HGB: Berichtsdaten anonymisieren
§ 289b HGB