ePA-Zugriffsprotokoll: Auditdaten anonymisieren – DSGVO-konform anonymisieren (§ 309 SGB V i. V. m. § 342 SGB V)
Das ePA-Zugriffsprotokoll ist die nach § 309 SGB V i. V. m. § 342 SGB V vorgesehene Aufzeichnung jedes lesenden und schreibenden Zugriffs auf die elektronische Patientenakte, die Versicherten zur Kontrolle offengelegt wird. anonym.legal pseudonymisiert Zugriffsdaten Dritter im Protokoll, bevor dieses für ein internes Audit oder eine externe Prüfung aufbereitet wird.
When this applies
Eine Praxis, Klinik oder Krankenkasse überprüft im Rahmen eines internen Audits oder einer externen Zertifizierungsprüfung die ePA-Zugriffsprotokolle mehrerer Versicherter auf unbefugte Zugriffe. Die Protokolle nennen neben der zugreifenden Institution auch einzelne Mitarbeitende und Zeitstempel jedes Zugriffs; Verstöße gegen die Vertraulichkeit von Gesundheitsdaten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO können nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO mit bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Konzernjahresumsatzes geahndet werden. Es entsteht der Bedarf, mehrere Protokolle auszuwerten, ohne einzelne Versicherte oder Mitarbeitende der prüfenden Stelle unnötig offenzulegen.
How anonym.legal handles it
- Die ePA-Zugriffsprotokolle werden als Exportdatei in anonym.legal hochgeladen.
- Die Erkennung prüft den Inhalt gegen über 267 Entitätstypen und identifiziert Versichertennummern, Namen zugreifender Mitarbeitender und Zeitstempel.
- Jede betroffene Person wird über alle Protokolleinträge hinweg konsistent durch dasselbe Pseudonym ersetzt.
- Zugriffsart, Zeitstempel und die zugreifende Institution ohne unmittelbaren Personenbezug bleiben für die Auditauswertung im Klartext erhalten.
- Die Zuordnung von Pseudonym zu Klarname wird in einer verschlüsselten, EU-ansässigen Mapping-Tabelle abgelegt.
- Die pseudonymisierten Protokolle werden für das Audit oder die Zertifizierungsprüfung bereitgestellt; ein auffälliger Zugriff lässt sich bei Bedarf über den Schlüssel gezielt re-identifizieren.
What you provide
- ePA-Zugriffsprotokolle als Exportdatei
- Angabe des Audit- oder Prüfzwecks
- Zeitraum der zu prüfenden Zugriffe
Limitations & cautions
- Ob ein einzelner Zugriff unbefugt war, bewertet anonym.legal nicht — diese fachliche Prüfung bleibt bei Ihnen.
- Die Pseudonymisierung ist reversibel und ersetzt keine datenschutzrechtliche Anonymisierung; die Re-Identifizierung setzt die sichere Verwahrung des Schlüssels voraus.
- Die genaue aktuelle Ausgestaltung der Zugriffsprotokollierung nach §§ 309, 342 SGB V ändert sich durch fortlaufende Gesetzgebung (PDSG, DVPMG, DigiG, GDNG); anonym.legal verfolgt diesen regulatorischen Stand nicht.
FAQ
Bleiben Zugriffsart und Zeitstempel nach der Pseudonymisierung auswertbar?
Ja, Zugriffsart, Zeitstempel und die zugreifende Institution ohne unmittelbaren Personenbezug bleiben im Klartext erhalten. Nur identifizierende Zugriffsdaten werden pseudonymisiert. So bleibt das Audit vollständig durchführbar.
Kann ich Zugriffsprotokolle mehrerer Versicherter gemeinsam prüfen?
Ja, anonym.legal verarbeitet mehrere Protokolldateien und pseudonymisiert betroffene Personen konsistent über alle Dateien hinweg. Dieselbe Person erhält in jedem Protokoll dasselbe Pseudonym. Das erleichtert eine übergreifende Auditauswertung.
Erkennt anonym.legal unbefugte Zugriffe automatisch?
Nein, die Software pseudonymisiert die Protokolldaten technisch, bewertet aber nicht, ob ein einzelner Zugriff berechtigt war. Diese fachliche Prüfung bleibt Ihre Aufgabe. Die pseudonymisierte Fassung erleichtert lediglich die Weitergabe an Prüfende.
Wie verlässlich ist die Nummerierung der zugrunde liegenden SGB-V-Vorschriften?
Die Zugriffsprotokollierung der ePA ist in §§ 309, 342 SGB V geregelt, deren genaue Ausgestaltung durch PDSG, DVPMG, DigiG und GDNG fortlaufend geändert wurde. anonym.legal pseudonymisiert die Dateninhalte, verfolgt aber nicht den jeweils aktuellen Gesetzesstand für Sie. Diese Prüfung bleibt Ihre Aufgabe.