Arbeitsrecht
Arbeitsrecht ist das Rechtsgebiet, das die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt — von der Begründung des Arbeitsverhältnisses über Entgelt, Urlaub und Mitbestimmung bis zur Beendigung durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Arbeitsrechtliche Verfahren — von der Kündigungsschutzklage über die Betriebsratsanhörung bis zur Massenentlassung — verarbeiten umfangreiche Beschäftigtendaten. anonym.legal pseudonymisiert diese Personendaten reversibel und DSGVO-konform, damit Kanzleien und Personalabteilungen Schriftsätze, Verträge und Listen aufbereiten, teilen und als Muster nutzen können, ohne die Identität der Betroffenen unnötig offenzulegen.
В цифрах
Jährlich gehen zwischen 200.000 und 330.000 Kündigungsschutzklagen bei den deutschen Arbeitsgerichten ein; im Jahr 2020 wurden allein 206.163 Bestandsstreitigkeiten nach § 61a ArbGG registriert.
Когда это не применимо
- Nicht anwendbar, wenn Dokumente handschriftlich vorliegen und vor der Verarbeitung nicht digitalisiert (OCR-verarbeitet) wurden.
- anonym.legal ersetzt keine anwaltliche Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung, der Sozialauswahl oder der Einhaltung arbeitsrechtlicher Fristen nach § 4 KSchG.
- Die Pseudonymisierung von Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen, die ausschließlich betriebsbezogene (nicht personenbezogene) Angaben enthalten, ist nicht Gegenstand des Werkzeugs.
Задачи
Kündigungsschutzklage: Personendaten DSGVO-konform anonymisieren
§ 1 KSchGBetriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG: Beschäftigtendaten pseudonymisieren
§ 102 BetrVGAufhebungsvertrag entwerfen: Vertragsparteien anonymisieren
§ 779 BGBBefristung prüfen nach § 14 TzBfG: Vertragsdaten anonymisieren
§ 14 TzBfGMassenentlassungsanzeige § 17 KSchG: Beschäftigtenlisten anonymisieren
§ 17 KSchGAbmahnung beantworten: Personendaten im Schriftverkehr schützen
§ 314 Abs. 2 BGBÜberstundenklage: Arbeitszeitnachweise anonymisieren
§ 611a BGBNachvertragliches Wettbewerbsverbot § 74 HGB: Vertragsdaten anonymisieren
§ 74 HGBBetriebsübergang § 613a BGB: Unterrichtungsschreiben anonymisieren
§ 613a BGBAGG-Schadensersatzklage § 15 AGG: Bewerber- und Beschäftigtendaten anonymisieren
§ 15 AGGSozialplan verhandeln § 112 BetrVG: Beschäftigtendaten anonymisieren
§ 112 BetrVGScheinselbständigkeit prüfen § 7 SGB IV: Vertrags- und Rechnungsdaten anonymisieren
§ 7 SGB IVUrlaubsabgeltung § 7 Abs. 4 BUrlG: Personaldaten anonymisieren
§ 7 Abs. 4 BUrlGProbezeitklausel und Kündigung § 622 BGB: Vertragsdaten anonymisieren
§ 622 Abs. 3 BGBHinweisgebermeldung nach HinSchG: Identität des Whistleblowers schützen
§ 8 HinSchG