Schätzung der Besteuerungsgrundlagen § 162 AO: Aufzeichnungen anonymisieren – DSGVO-konform anonymisieren (§ 162 AO)
Kann die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln, schätzt sie diese nach § 162 AO; um einer Schätzung zu begegnen, werden lückenhafte Aufzeichnungen rekonstruiert, weshalb anonym.legal die in Kassenbüchern und Belegen enthaltenen Personendaten pseudonymisiert, damit die Auswertung ohne Offenlegung der Kunden- und Lieferantenidentitäten erfolgen kann.
When this applies
Kann die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen, hat sie sie nach § 162 AO zu schätzen, wobei alle bedeutsamen Umstände zu berücksichtigen sind. Das Finanzamt droht mit einer Schätzung oder hat bereits geschätzt, und Sie rekonstruieren die tatsächlichen Grundlagen aus lückenhaften Aufzeichnungen. Weil Kassenbücher und Belege Namen, Konten und Beträge von Kunden und Lieferanten enthalten, besteht hier der Bedarf, diese Personendaten bei der Auswertung zu schützen, ohne die Umsatzbasis zu verändern.
How anonym.legal handles it
- Kassenbücher, Belege und Kontoauszüge werden im Originalformat in anonym.legal eingelesen.
- Die Engine durchsucht den Bestand und erkennt Namen von Kunden und Lieferanten, Konten und Beträge aus über 285 unterstützten Entitätstypen.
- Die Beteiligten werden über alle Aufzeichnungen hinweg konsistent pseudonymisiert, sodass die Zuordnung der Umsätze eindeutig bleibt.
- Umsatz- und Buchungsdaten ohne Personenbezug bleiben im Klartext erhalten, damit die Rekonstruktion vollständig nachvollziehbar bleibt.
- Die Pseudonymzuordnung wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle mit EU-Datenresidenz gespeichert.
- Mit dem zugehörigen Schlüssel lässt sich die Auswertung bei Bedarf re-identifizieren, während die anonymisierte Fassung zur Widerlegung der Schätzung dient.
What you provide
- Kassenbücher und Einzelaufzeichnungen
- Belege und Kontoauszüge des Zeitraums
- Vorhandene Schätzungsbescheide oder Schätzungsankündigung
- Branchen- oder Vergleichsdaten zur Plausibilisierung
Limitations & cautions
- Die Plausibilität und Höhe einer Schätzung sowie deren rechtliche Angreifbarkeit bewertet anonym.legal nicht.
- Die Auswahl geeigneter Schätzungsmethoden und Vergleichsmaßstäbe bleibt steuerliche Beurteilung.
- Die Reversibilität der Pseudonymisierung hängt von der sicheren Verwahrung des Schlüssels ab; ohne ihn ist keine Re-Identifikation möglich.
FAQ
Bleiben die Umsatzdaten für die Rekonstruktion erhalten?
Ja, Umsatz- und Buchungsdaten ohne Personenbezug bleiben sichtbar; nur die personenbezogenen Daten werden pseudonymisiert. So lässt sich die Rekonstruktion anhand der anonymisierten Fassung nachvollziehen. Die Zahlenbasis verändert sich durch die Pseudonymisierung nicht.
Werden Kunden- und Lieferantennamen zuverlässig erkannt?
Ja, Namen von Geschäftspartnern gehören zu den über 285 unterstützten Entitätstypen und werden konsistent pseudonymisiert. Auch zugehörige Konten und Anschriften werden dabei erfasst. Fallspezifische Angaben können Sie zusätzlich manuell als schützenswert markieren.
Kann ich Kassendaten als Tabelle hochladen?
Ja, anonym.legal verarbeitet tabellarische Kassendaten und erkennt darin enthaltene Personendaten. Auch umfangreiche Einzelaufzeichnungen lassen sich in einem Arbeitsgang aufbereiten. Die Verarbeitung erfolgt mit EU-Datenresidenz und DSGVO-konform.
Lässt sich die rekonstruierte Auswertung wieder re-identifizieren?
Ja, die reversible Pseudonymisierung erlaubt mit dem zugehörigen Schlüssel jederzeit die Re-Identifikation der Kunden und Lieferanten. So lässt sich die anonymisierte Rekonstruktion zur Widerlegung der Schätzung nutzen und bei Bedarf wieder mit Klarnamen versehen. Da die Reversibilität an den Schlüssel gebunden ist, sollten Sie diesen sorgfältig verwahren.