Wirtschaftsprüfung
Die Wirtschaftsprüfung umfasst die gesetzliche Pflichtprüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach §§ 316–324 HGB sowie sonstige Assurance-Leistungen; sie darf ausschließlich von zugelassenen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erbracht werden (§ 319 Abs. 1 HGB). Abschlussprüfung und interne Revision werten Buchführung, Belege und Berichte aus, die personenbezogene Daten von Beschäftigten und Geschäftspartnern enthalten. anonym.legal pseudonymisiert diese DSGVO-konform, damit Prüfungsunterlagen im Datenraum bereitgestellt und Feststellungen geteilt werden können, ohne einzelne Personen unnötig offenzulegen.
数据一览
Der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) gehören bundesweit rund 21.000 Mitglieder an, darunter Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer; das IDW repräsentiert dabei circa 79 % aller Wirtschaftsprüfer in Deutschland.
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), Kurzportrait / Mitgliederstatistik
不适用的情况
- anonym.legal trifft kein Prüfungsurteil und ersetzt keinen Bestätigungsvermerk; die Abschlussprüfung und das Prüfungsurteil nach § 322 HGB verantwortet allein der bestellte Wirtschaftsprüfer.
- Die Vollständigkeit der im Prüfungsdatenraum bereitgestellten Unterlagen sowie die Erfüllung der Mitwirkungspflichten des zu prüfenden Unternehmens liegen in Ihrer Verantwortung und werden von der Software nicht beurteilt.
任务
Jahresabschlussprüfung § 316 HGB: Prüfungsunterlagen anonymisieren
§ 316 HGBInterne Revision: Prüfungsfeststellungen anonymisieren
Konzernabschlussprüfung § 317 HGB: Konzernunterlagen pseudonymisieren
§ 317 HGBLagebericht-Prüfung § 289 HGB: Berichtsentwürfe anonymisieren
§ 289 HGBPrüfung des internen Kontrollsystems (IKS): Kontrollnachweise anonymisieren
Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) § 289b HGB: Berichtsdaten anonymisieren
§ 289b HGB