Zeugnisse
Arbeitszeugnisse sind nach § 109 GewO auf Verlangen jedes Beschäftigten in schriftlicher Form auszustellen; das qualifizierte Zeugnis muss Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis in individuell formuliertem Prosatext bescheinigen und darf keine verdeckten Negativbewertungen enthalten. Arbeits- und Zwischenzeugnisse verbinden Leistungsbewertungen mit Namen und Beschäftigungsdaten. anonym.legal pseudonymisiert diese DSGVO-konform, damit Zeugnisse als Formulierungsmuster und Schulungsmaterial genutzt werden können, ohne die Identität der bewerteten Beschäftigten offenzulegen, während Bewertungstexte erhalten bleiben.
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Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 27. April 2021 (9 AZR 262/20) entschieden, dass eine tabellarische Darstellung mit Schulnoten den Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach § 109 GewO nicht erfüllt; individuelle Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen müssen zwingend in Prosaform formuliert sein.
BAG, Urteil vom 27. April 2021, 9 AZR 262/20, Bundesarbeitsgericht
Nach § 109 GewO haben alle Beschäftigten beim Ausscheiden einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis; auf Verlangen muss dieses als qualifiziertes Zeugnis auch Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis umfassen — das Recht gilt ohne Mindestzugehörigkeit und ohne Unternehmensgröße-Schwelle.
§ 109 GewO, Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz)
Када се ово не примењује
- anonym.legal erstellt keine Arbeitszeugnisse und prüft nicht, ob Formulierungen den Grundsätzen der Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit nach § 109 GewO entsprechen — die inhaltliche Verantwortung liegt beim ausstellenden Arbeitgeber.
- Die Software pseudonymisiert Personendaten in Zeugnissen für Muster- oder Schulungszwecke, ersetzt aber keine arbeitsrechtliche Prüfung der Zeugnisnoten oder Schlusssätze.
- Handschriftlich unterzeichnete Originale, die nicht eingescannt vorliegen, können nicht verarbeitet werden; die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform des Originals bleibt unberührt.
Zadaci
Arbeitszeugnis § 109 GewO als Muster anonymisieren
§ 109 GewOZwischenzeugnis als Muster anonymisieren: Beschäftigtendaten schützen
Einfaches Arbeitszeugnis § 109 GewO anonymisieren: nur Art und Dauer
§ 109 GewOAusbildungszeugnis § 16 BBiG anonymisieren: Auszubildendendaten schützen
§ 16 BBiGZeugnisberichtigung anonymisieren: Korrekturverlangen ehemaliger Mitarbeiter
Arbeitsbescheinigung § 312 SGB III anonymisieren: Daten für die Agentur für Arbeit
§ 312 SGB III