IT- & Datenschutzrecht
IT- und Datenschutzrecht ist das Rechtsgebiet, das den rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten im digitalen Raum regelt — in Deutschland insbesondere auf Grundlage der DSGVO, des BDSG und des TTDSG — und die Rechte betroffener Personen gegenüber Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern absichert. Datenschutzrechtliche Verfahren — vom Auskunftsersuchen über die Datenpannenmeldung bis zur Datenschutz-Folgenabschätzung — verarbeiten naturgemäß umfangreiche Personendaten. anonym.legal pseudonymisiert diese PII reversibel und DSGVO-konform, damit Kanzleien, Datenschutzbeauftragte und Compliance-Teams Akten, Verzeichnisse und Nachweise nach DSGVO, BDSG und TTDSG aufbereiten, prüfen und teilen können, ohne die Identität der Betroffenen unnötig offenzulegen.
Í tölum
Im Jahr 2022 meldeten Unternehmen und Behörden dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) insgesamt 10.658 Datenschutzverstöße; ergänzend gingen 6.619 Beschwerden und Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern ein.
Beim BfDI gingen im Jahr 2023 insgesamt 7.782 Beschwerden ein; 2024 stieg die Zahl auf 8.670 Beschwerden — ein Anstieg von 11 % innerhalb eines Jahres.
Hvenær þetta á ekki við
- anonym.legal führt keine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO durch und ersetzt nicht die rechtliche Beurteilung, ob eine bestimmte Verarbeitungstätigkeit einer DSFA bedarf.
- Die Pseudonymisierung nach Art. 4 Nr. 5 DSGVO verringert das Risiko bei der Weitergabe von Unterlagen, hebt aber nicht die Verantwortlichkeit des Datenverantwortlichen für die ordnungsgemäße Rechtsgrundlage der Verarbeitung auf.
- Verschlüsselte, passwortgeschützte oder in proprietären Formaten gespeicherte Dokumente müssen vor der Verarbeitung in ein unterstütztes Format konvertiert werden.
Verkefni
Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO: Daten Dritter anonymisieren
Art. 15 DSGVOLöschverlangen nach Art. 17 DSGVO: Restdaten vor Archivierung anonymisieren
Art. 17 DSGVODatenpanne nach Art. 33 DSGVO melden: Betroffenendaten in der Meldung anonymisieren
Art. 33 DSGVOVerarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO: Beispieldaten anonymisieren
Art. 30 DSGVODatenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO: Testdaten anonymisieren
Art. 35 DSGVOAuftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO: Vertrags- und Audit-Daten anonymisieren
Art. 28 DSGVODatenübermittlung in Drittländer nach Art. 44 DSGVO: Transferdaten anonymisieren
Art. 44 DSGVOSchadensersatzklage nach Art. 82 DSGVO: Anspruchsunterlagen anonymisieren
Art. 82 DSGVOBußgeldverfahren nach Art. 83 DSGVO: Verfahrensakten anonymisieren
Art. 83 DSGVOBeschäftigtendatenschutz nach § 26 BDSG: Personalunterlagen anonymisieren
§ 26 BDSGCookie-Einwilligung nach § 25 TTDSG: Consent-Logs anonymisieren
§ 25 TTDSGVideoüberwachung nach § 4 BDSG: Bildmaterial und Protokolle anonymisieren
§ 4 BDSGDatenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO: Fremddaten im Export anonymisieren
Art. 20 DSGVOEinwilligung nach Art. 7 DSGVO: Einwilligungsnachweise anonymisieren
Art. 7 DSGVOWiderspruch nach Art. 21 DSGVO: betroffene Datensätze anonymisieren
Art. 21 DSGVO