Steuerrecht
Steuerrecht ist das Gesamtgebiet der deutschen Rechtsvorschriften, die Entstehung, Bemessung und Erhebung von Steuern regeln — insbesondere auf Grundlage der Abgabenordnung (AO), des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) und des Umsatzsteuergesetzes (UStG) — sowie die Rechtsbeziehungen zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden. Steuerrechtliche Verfahren — von der Betriebsprüfung über den Einspruch bis zur Selbstanzeige — verarbeiten besonders sensible Finanz- und Personendaten. anonym.legal pseudonymisiert diese Daten reversibel und DSGVO-konform, damit Steuerkanzleien und Steuerabteilungen Schriftsätze, Buchführung und Auswertungen aufbereiten, teilen und als Muster nutzen können, ohne die Identität der Mandanten und Dritter unnötig offenzulegen.
Numbrites
Im Jahr 2023 prüften die Finanzbehörden der Länder 146.516 von 8.409.661 erfassten Betrieben (Prüfungsquote: 1,7 %) und erzielten dabei ein steuerliches Mehrergebnis von rund 13,2 Milliarden Euro.
Beim Bundesfinanzhof (BFH) wurden 2023 insgesamt 1.816 neue Verfahren eingeleitet; Steuerpflichtige hatten in Revisionsverfahren, in denen Sachfragen des Steuerrechts entschieden wurden, eine Erfolgsquote von 44 %.
Millal see ei kehti
- anonym.legal bereitet die personenbezogenen und unternehmensbezogenen Daten in Steuerunterlagen auf; die Software bewertet weder die materielle Rechtmäßigkeit einer Steuererklärung noch die Erfolgsaussichten eines Einspruchs oder einer Klage vor dem Finanzgericht.
- Nicht anwendbar auf elektronisch übermittelte Steuerdaten in DATEV- oder ELSTER-Formaten, die vor der Verarbeitung in ein druckbares oder maschinenlesbares Textformat exportiert werden müssen.
- Für Selbstanzeigen nach § 371 AO gilt eine besondere Sorgfaltspflicht: die anonymisierte Arbeitsversion darf nicht als Einreichungsexemplar bei der Finanzbehörde verwendet werden.
Ülesanded
Betriebsprüfung § 193 AO: Buchhaltungsdaten DSGVO-konform anonymisieren
§ 193 AOEinspruch gegen Steuerbescheid § 347 AO: Schriftsatzdaten anonymisieren
§ 347 AOSelbstanzeige § 371 AO: Sensible Finanzdaten anonymisieren
§ 371 AOSteuerfahndung § 208 AO: Beschlagnahmte Unterlagen anonymisieren
§ 208 AOStundung § 222 AO: Antrags- und Vermögensdaten anonymisieren
§ 222 AOBescheidänderung § 164 AO: Veranlagungsdaten anonymisieren
§ 164 AOUmsatzsteuer-Voranmeldung § 18 UStG: Rechnungsdaten anonymisieren
§ 18 UStGVerdeckte Gewinnausschüttung § 8 KStG: Gesellschafterdaten anonymisieren
§ 8 Abs. 3 KStGSchätzung der Besteuerungsgrundlagen § 162 AO: Aufzeichnungen anonymisieren
§ 162 AOHaftungsbescheid § 69 AO: Geschäftsführerdaten anonymisieren
§ 69 AOLohnsteuer-Außenprüfung § 42f EStG: Gehaltsdaten anonymisieren
§ 42f EStGVerrechnungspreise § 1 AStG: Konzerndaten anonymisieren
§ 1 AStGErbschaftsteuererklärung ErbStG: Nachlassdaten anonymisieren
§ 1 ErbStGSteuerstrafverfahren § 370 AO: Verfahrensakte anonymisieren
§ 370 AOVollstreckung § 249 AO: Vollstreckungsunterlagen anonymisieren
§ 249 AO