Einkommensteuererklärung § 25 EStG: Personendaten pseudonymisieren – DSGVO-konform anonymisieren (§ 25 EStG)
Die Einkommensteuererklärung nach § 25 EStG bündelt sämtliche Einkünfte einer natürlichen Person samt Belegen zu Lohn, Vermietung und Kapitalerträgen. anonym.legal pseudonymisiert die enthaltenen Namen, Steuer-Identifikationsnummern und Kontodaten, damit Mandantenunterlagen aufbereitet, intern abgestimmt oder als Muster archiviert werden, ohne die Identität der steuerpflichtigen Person offenzulegen.
When this applies
Sie bereiten die Einkommensteuererklärung nach § 25 EStG für einen Veranlagungszeitraum vor und tragen dafür Lohnsteuerbescheinigungen, Vermietungs- und Kapitalertragsunterlagen sowie Belege zu Sonderausgaben zusammen. In dieser Phase werden die einzelnen Einkunftsarten erfasst, Anlagen ausgefüllt und Entwürfe häufig mit dem Mandanten oder im Team abgestimmt. Weil die Unterlagen Name, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer und Bankverbindungen enthalten, besteht hier der Bedarf, diese Personendaten vor jeder Weitergabe zu schützen, während die steuerlich relevanten Beträge unverändert bleiben.
How anonym.legal handles it
- Lohnsteuerbescheinigungen, Belege zu den einzelnen Einkunftsarten und der Erklärungsentwurf werden im Originalformat in anonym.legal eingelesen.
- Die Engine durchsucht die Unterlagen und erkennt Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer und Bankverbindungen aus über 285 unterstützten Entitätstypen.
- Die steuerpflichtige Person und genannte Dritte werden konsistent pseudonymisiert, sodass dieselbe Person über alle Anlagen hinweg eindeutig zugeordnet bleibt.
- Die steuerlich relevanten Tatsachen — Einkünftehöhe, Werbungskosten und Sonderausgaben — bleiben im Klartext erhalten, damit die Veranlagung nachvollziehbar bleibt.
- Die Zuordnung von Pseudonym zu Klarname wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle mit EU-Datenresidenz festgehalten.
- Die anonymisierte Erklärung wird intern abgestimmt und vor der Übermittlung an das Finanzamt mit dem Schlüssel vollständig re-identifiziert.
What you provide
- Lohnsteuerbescheinigungen des Veranlagungszeitraums
- Belege zu Vermietung, Kapitalerträgen und weiteren Einkunftsarten
- Nachweise zu Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
- Entwurf der Einkommensteuererklärung samt Anlagen
Limitations & cautions
- Die steuerliche Würdigung der Einkünfte und die Wahl der günstigsten Veranlagung übernimmt anonym.legal nicht.
- Die Wahrung der für die Abgabe geltenden Fristen liegt allein in Ihrer Verantwortung und wird von der Software nicht überwacht.
- Die Re-Identifikation setzt die sichere Verwahrung des zugehörigen Schlüssels voraus.
FAQ
Wird die Steuer-Identifikationsnummer in der Erklärung erkannt?
Ja, die steuerliche Identifikationsnummer gehört zu den über 285 unterstützten Entitätstypen und wird pseudonymisiert oder maskiert. Auch Name, Anschrift und Bankverbindungen werden erfasst. Nicht automatisch erkannte Angaben können Sie manuell als schützenswert markieren.
Bleiben die Einkünfte und Werbungskosten für die Veranlagung sichtbar?
Ja, die steuerlich relevanten Beträge wie Einkünftehöhe, Werbungskosten und Sonderausgaben bleiben im Klartext erhalten; nur Personendaten werden ersetzt. So bleibt die Erklärung fachlich auswertbar. Die Zahlenbasis verändert sich durch die Pseudonymisierung nicht.
Kann ich die Anonymisierung vor der Abgabe rückgängig machen?
Ja, anonym.legal arbeitet mit reversibler Pseudonymisierung statt mit unwiderruflicher Schwärzung. Vor der Übermittlung re-identifizieren Sie die Erklärung mit dem Schlüssel, sodass die eingereichte Fassung wieder alle Klardaten trägt. Die Reversibilität ist an den Schlüssel gebunden, der sicher zu verwahren ist.
Werden meine Mandantenunterlagen außerhalb der EU verarbeitet?
Nein, Verarbeitung und Speicherung erfolgen mit EU-Datenresidenz. Die Pseudonymisierung ist auf DSGVO-Konformität ausgelegt, sodass Sie Mandantendaten regelkonform aufbereiten können. Die verschlüsselte Mapping-Tabelle verbleibt ebenfalls innerhalb der EU.