Probezeitklausel und Kündigung § 622 BGB: Vertragsdaten anonymisieren – DSGVO-konform anonymisieren (§ 622 Abs. 3 BGB)
Während der vereinbarten Probezeit gilt nach § 622 Abs. 3 BGB eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen; weil Arbeitsvertrag und Probezeitkündigung Namen sowie Vertragsdaten enthalten, pseudonymisiert anonym.legal diese Personendaten, damit Klauseln und Kündigungsschreiben als Muster geprüft und abgestimmt werden können.
When this applies
Eine Probezeitklausel wird gestaltet oder eine Probezeitkündigung ausgesprochen, wenn die Eignung eines neuen Beschäftigten innerhalb einer vereinbarten Erprobungsphase beurteilt wird. Während einer Probezeit von bis zu sechs Monaten gilt nach § 622 Abs. 3 BGB eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. In dieser Phase prüft die Personalabteilung Vertragsmuster und entwirft gegebenenfalls eine Kündigung. Weil Arbeitsvertrag und Probezeitkündigung den Namen, das Eintrittsdatum und weitere Vertragsdaten des Beschäftigten enthalten, entsteht der Bedarf, diese Personendaten zu pseudonymisieren, damit Klauseln und Schreiben als Muster geprüft und abgestimmt werden können. So lässt sich die Fristberechnung nachvollziehen, ohne das konkrete Eintrittsdatum und die Identität offenzulegen.
How anonym.legal handles it
- Arbeitsvertrag und Probezeitkündigung werden in anonym.legal hochgeladen.
- Die Engine erkennt Name, Eintrittsdatum und weitere personenbezogene Vertragsdaten als Entitäten.
- Die betroffene Person wird konsistent pseudonymisiert, sodass Vertrag und Kündigung einander zuordenbar bleiben.
- Fristangaben, Klauseltexte und die rechtliche Struktur bleiben im Klartext erhalten, damit das Muster inhaltlich prüfbar ist.
- Die Pseudonymzuordnung wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle mit EU-Datenresidenz gespeichert.
- Das anonymisierte Muster kann sicher als Vorlage weitergegeben und vor dem Einsatz im konkreten Fall re-identifiziert werden.
What you provide
- Arbeitsvertrag mit Probezeitklausel
- Entwurf der Probezeitkündigung
- Angaben zu Eintrittsdatum und Probezeitdauer
- Personalstammdaten des Beschäftigten
Limitations & cautions
- Ob die Probezeitkündigung form- und fristwirksam ist, muss eigenständig geprüft werden; das übernimmt die Software nicht.
- Ob die vereinbarte Probezeitdauer zulässig ist, bleibt eine rechtliche Beurteilung außerhalb des Funktionsumfangs.
- Die Reversibilität der Pseudonymisierung hängt von der sicheren Verwahrung des Schlüssels ab; ohne ihn ist keine Re-Identifikation möglich.
FAQ
Bleibt die verkürzte Kündigungsfrist im Muster erkennbar?
Ja, Fristangaben bleiben im Text erhalten; nur Personendaten werden pseudonymisiert. So bleibt die nach § 622 Abs. 3 BGB maßgebliche Zwei-Wochen-Frist auch in der anonymisierten Fassung lesbar. Auch die Klauselstruktur des Arbeitsvertrags bleibt unverändert.
Kann ich die Probezeitklausel als Vorlage speichern?
Ja, die anonymisierte Klausel lässt sich datenschutzkonform als Vorlage archivieren und wiederverwenden. Da die Verarbeitung mit EU-Datenresidenz erfolgt, bleiben die ursprünglichen Vertragsdaten geschützt. Vor dem Einsatz im konkreten Fall re-identifizieren Sie die Fassung mit dem Schlüssel.
Werden Eintrittsdaten als Personendaten behandelt?
Ja, personenbezogene Datumsangaben können als zu schützende Daten markiert und pseudonymisiert werden. Sie entscheiden, ob ein Datum für die Fristberechnung sichtbar bleibt oder geschützt wird. So lässt sich die Frist nachvollziehen, ohne das konkrete Eintrittsdatum offenzulegen.
Werden Arbeitsvertrag und Kündigung zusammen verarbeitet?
Ja, beide Dokumente lassen sich gemeinsam hochladen, und dieselbe Person wird dokumentübergreifend konsistent pseudonymisiert. Dadurch bleiben Vertrag und darauf gestützte Kündigung eindeutig einander zugeordnet.