AGG-Entschädigungsverlangen bearbeiten: Bewerberdaten anonymisieren – DSGVO-konform anonymisieren (§ 15 AGG)
Macht ein abgelehnter Bewerber einen Entschädigungs- oder Schadensersatzanspruch nach § 15 AGG geltend, müssen Auswahlunterlagen, Korrespondenz und interne Bewertungen gesichtet werden. anonym.legal pseudonymisiert die darin enthaltenen Personendaten Dritter, damit der Vorgang intern geprüft und mit Beratern abgestimmt werden kann, ohne unbeteiligte Bewerber und Mitarbeiter offenzulegen.
When this applies
Sie bearbeiten ein Entschädigungsverlangen, das ein abgelehnter Bewerber unter Berufung auf das AGG geltend macht. Zur Prüfung des Anspruchs nach § 15 AGG werden Auswahlprotokolle, Absageschreiben, E-Mail-Verkehr und interne Bewertungen zusammengetragen und häufig mit Fachanwälten oder der Rechtsabteilung geteilt. Diese Unterlagen nennen neben dem anspruchstellenden Bewerber zahlreiche Dritte — Mitbewerber, Auswählende und Referenzen — namentlich. Hier besteht der Bedarf, die Identität dieser Dritten zu schützen, während der entscheidungsrelevante Sachverhalt für die rechtliche Prüfung lesbar bleibt.
How anonym.legal handles it
- Auswahlunterlagen, Absageschreiben und Korrespondenz zum Vorgang werden im Originalformat in anonym.legal hochgeladen.
- Die Erkennung prüft den Inhalt gegen über 285 Entitätstypen und markiert Namen, Kontaktdaten und Hinweise auf geschützte Merkmale.
- Der anspruchstellende Bewerber sowie sämtliche Dritten werden über alle Dokumente hinweg konsistent durch eindeutige Pseudonyme ersetzt.
- Der entscheidungsrelevante Sachverhalt — Bewertungskriterien, Auswahlgründe, Daten und Abläufe — bleibt im Klartext für die rechtliche Prüfung erhalten.
- Die Zuordnung von Pseudonym zu Klarnamen wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle mit EU-Datenresidenz festgehalten.
- Die anonymisierte Fallakte kann mit Rechtsabteilung oder Fachanwalt geteilt und vor einem Verfahren mit dem Schlüssel re-identifiziert werden.
What you provide
- Entschädigungsverlangen und Schriftverkehr des Bewerbers
- Auswahlprotokolle und interne Bewertungen zum Vorgang
- Liste der zu schützenden Mitbewerber und Mitarbeiter
Limitations & cautions
- Ob ein Anspruch nach § 15 AGG besteht oder die Frist gewahrt ist, bewertet anonym.legal nicht; das bleibt eine rechtliche Einschätzung.
- Die Software bereitet die Fallakte auf und ersetzt keine anwaltliche Beratung oder Prozessstrategie.
- Eine spätere Re-Identifizierung gelingt nur, solange der zugehörige Schlüssel in Ihrer Verwahrung verbleibt.
FAQ
Bleibt der entscheidungsrelevante Sachverhalt für die Prüfung lesbar?
Ja, Bewertungskriterien, Auswahlgründe, Daten und Abläufe bleiben im Klartext erhalten. Nur personenbezogene Daten der Beteiligten werden pseudonymisiert. So bleibt der Sachverhalt für die rechtliche Prüfung des Anspruchs nachvollziehbar.
Werden auch unbeteiligte Mitbewerber und Mitarbeiter geschützt?
Ja, neben dem anspruchstellenden Bewerber werden auch Mitbewerber, Auswählende und Referenzen erkannt und pseudonymisiert. Jede Person erhält dabei ein eindeutiges, konsistentes Pseudonym. So lassen sich Unterlagen teilen, ohne unbeteiligte Dritte offenzulegen.
Kann ich die anonymisierte Akte an einen Anwalt geben?
Ja, die anonymisierte Fallakte lässt sich mit Rechtsabteilung oder Fachanwalt teilen, ohne die Beteiligten offenzulegen. Die Verarbeitung erfolgt mit EU-Datenresidenz und ist auf DSGVO-Konformität ausgelegt. Vor einem Verfahren stellen Sie die Klarnamen über den Schlüssel wieder her.