Adhäsionsverfahren § 403 StPO: Antragsdaten anonymisieren – DSGVO-konform anonymisieren (§ 403 StPO)
Im Adhäsionsverfahren nach § 403 StPO kann der Verletzte zivilrechtliche Ansprüche bereits im Strafverfahren geltend machen; weil der Adhäsionsantrag Namen, Schadenshöhen und Kontodaten enthält, pseudonymisiert anonym.legal diese Personendaten, damit der Antrag aufbereitet und intern abgestimmt werden kann, ohne die Beteiligten zu identifizieren.
When this applies
Im Adhäsionsverfahren nach § 403 StPO kann der Verletzte einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch bereits im Strafverfahren geltend machen, statt einen gesonderten Zivilprozess zu führen. Der Adhäsionsantrag enthält daher neben der Anspruchsbegründung auch Namen, Schadenshöhen und häufig Bankverbindungen der Beteiligten. Möchten Sie den Antrag prüfen, abstimmen oder als Muster aufbereiten, dürfen diese sensiblen Daten nicht über den gebotenen Kreis hinaus offengelegt werden. In dieser Situation entsteht der Bedarf, die Personendaten zu pseudonymisieren, ohne die Anspruchsbegründung zu verändern.
How anonym.legal handles it
- Der Adhäsionsantrag und die Schadensbelege werden im Originalformat in anonym.legal eingelesen.
- Die Engine durchsucht den Text und erkennt Namen, Anschriften, Schadensbeträge und Bankverbindungen aus über 285 unterstützten Entitätstypen.
- Die Beteiligten werden konsistent pseudonymisiert, sodass die Bezüge zwischen Antrag und Belegen eindeutig erhalten bleiben.
- Die Anspruchsbegründung bleibt im Klartext nachvollziehbar, damit die rechtliche Aussagekraft des Antrags erhalten bleibt.
- Die Zuordnung von Pseudonym zu Klarname wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle mit EU-Datenresidenz gespeichert.
- Die finale Fassung wird vor der Einreichung mit dem zugehörigen Schlüssel re-identifiziert, sodass sie wieder alle Klarnamen und Beträge trägt.
What you provide
- Entwurf des Adhäsionsantrags
- Belege zur Schadenshöhe
- Bankverbindung für die Anspruchsabwicklung
Limitations & cautions
- Die Begründetheit und Bezifferung des zivilrechtlichen Anspruchs bewertet anonym.legal nicht; dafür ist fachliche Prüfung erforderlich.
- Ob das Gericht über den Anspruch im Adhäsionsverfahren entscheidet, beurteilt die Software nicht; sie bereitet ausschließlich die Daten auf.
- Die Reversibilität der Pseudonymisierung hängt von der sicheren Verwahrung des Schlüssels ab; ohne ihn ist keine Re-Identifikation möglich.
FAQ
Kann ich die geltend gemachten Schadensbeträge verbergen?
Ja, Geldbeträge zählen zu den über 285 unterstützten Entitätstypen und werden auf Wunsch pseudonymisiert oder maskiert. So lässt sich der Antrag abstimmen, ohne die konkrete Schadenshöhe gegenüber allen Beteiligten offenzulegen. Auch die Bankverbindung lässt sich auf dieselbe Weise schützen.
Bleibt die Anspruchsbegründung nach der Anonymisierung lesbar?
Ja, nur Personendaten werden ersetzt; die rechtliche Begründung des Anspruchs bleibt erhalten. Dadurch lässt sich die Schlüssigkeit des Antrags anhand der anonymisierten Fassung beurteilen. Die konsistente Pseudonymisierung hält die inhaltlichen Bezüge eindeutig.
Werden Bankverbindungen in den Belegen zuverlässig erkannt?
Ja, Bankverbindungen gehören zu den über 285 unterstützten Entitätstypen und werden konsistent pseudonymisiert. So bleiben Kontodaten in der internen Abstimmung geschützt. Sollten einzelne Angaben nicht automatisch erfasst werden, lassen sie sich manuell als schützenswert markieren.