Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsrecht ist das Gesamtgebiet der deutschen und europäischen Rechtsnormen, die wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen regeln — darunter Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Kartellrecht, Kapitalmarktrecht und Vertragsrecht — und die Rahmenbedingungen für Gründung, Betrieb, Umstrukturierung und Kontrolle von Unternehmen bestimmen. Wirtschaftsrechtliche Vorgänge — von Gesellschaftsverträgen über Due-Diligence-Datenräume bis zu kapitalmarktrechtlichen Mitteilungen — verarbeiten umfangreiche Personen- und Vertragsdaten. anonym.legal pseudonymisiert diese Personendaten reversibel und DSGVO-konform, damit Kanzleien und Rechtsabteilungen Verträge, Handelsregister-Dokumente und Due-Diligence-Unterlagen aufbereiten, teilen und als Muster nutzen können, ohne die Identität der Beteiligten unnötig offenzulegen.
V číslech
Das Bundeskartellamt prüfte im Jahr 2022 rund 800 Fusionskontrollverfahren; acht Transaktionen wurden einer vertieften Prüfung (Phase II) unterzogen, und der Wettbewerbsregister verzeichnete seit Inbetriebnahme über 255.000 Abfragen öffentlicher Auftraggeber.
Bundeskartellamt, Jahresbericht 2022/23, Pressemitteilung vom 11. Juli 2023
Im Jahr 2023 wurden rund 5.500 neue Einträge zu wirtschaftskriminellen Sachverhalten in das Wettbewerbsregister des Bundeskartellamts eingetragen; täglich erfolgten rund 1.000 Abfragen durch Vergabebehörden.
Bundeskartellamt, Jahresrückblick 2023, Pressemitteilung vom 21. Dezember 2023
Kdy se to nevztahuje
- anonym.legal anonymisiert personenbezogene und unternehmensbezogene Daten in Verträgen, Due-Diligence-Unterlagen und Handelsregisterdokumenten; die Software prüft nicht die rechtliche Wirksamkeit von Klauseln, Vollmachten oder gesellschaftsrechtlichen Beschlüssen.
- Nicht anwendbar auf Unterlagen, die ausschließlich in verschlüsselten virtuellen Datenräumen (VDR) vorliegen, ohne dass ein Export in ein maschinenlesbares Format möglich ist.
- Kapitalmarktrechtliche Ad-hoc-Meldungen und Pflichtveröffentlichungen nach WpHG müssen in ihrer Originalfassung eingereicht werden; die pseudonymisierte Arbeitsfassung dient ausschließlich internen Abstimmungsprozessen.
Úkoly
GmbH-Gesellschaftsvertrag § 2 GmbHG: Gesellschafterdaten anonymisieren
§ 2 GmbHGHandelsregisteranmeldung § 12 HGB: Personendaten anonymisieren
§ 12 HGBDue-Diligence-Datenraum: Vertragsunterlagen DSGVO-konform anonymisieren
Art. 32 DSGVOAd-hoc-Mitteilung Art. 17 MAR: Insiderbezogene Personendaten anonymisieren
Art. 17 MARUnternehmenskaufvertrag (Share Deal) § 433 BGB: Parteidaten anonymisieren
§ 433 BGBHauptversammlungsniederschrift § 130 AktG: Aktionärsdaten anonymisieren
§ 130 AktGGeschäftsführer-Anstellungsvertrag § 35 GmbHG: Vertragsdaten anonymisieren
§ 35 GmbHGGesellschafterliste § 40 GmbHG: Gesellschafterdaten anonymisieren
§ 40 GmbHGProkuraerteilung § 48 HGB: Personendaten des Prokuristen anonymisieren
§ 48 HGBVorstandsdienstvertrag § 84 AktG: Vergütungsdaten anonymisieren
§ 84 AktGAktienregister § 67 AktG: Aktionärsdaten anonymisieren
§ 67 AktGAGB-Prüfung § 305 BGB: Kundendaten in Geschäftsbedingungen anonymisieren
§ 305 BGBAuftragsverarbeitungsvertrag Art. 28 DSGVO: Ansprechpartner anonymisieren
Art. 28 DSGVOWettbewerbsrechtliche Abmahnung § 13 UWG: Beteiligtendaten anonymisieren
§ 13 UWGKartellrechtliches Bußgeldverfahren § 81 GWB: Mitarbeiterdaten anonymisieren
§ 81 GWBStimmrechtsmitteilung § 33 WpHG: Meldepflichtige Personendaten anonymisieren
§ 33 WpHGVerschmelzungsvertrag § 4 UmwG: Beteiligtendaten anonymisieren
§ 4 UmwG