Steuerrecht
Steuerrecht ist das Gesamtgebiet der deutschen Rechtsvorschriften, die Entstehung, Bemessung und Erhebung von Steuern regeln — insbesondere auf Grundlage der Abgabenordnung (AO), des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) und des Umsatzsteuergesetzes (UStG) — sowie die Rechtsbeziehungen zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden. Steuerrechtliche Verfahren — von der Betriebsprüfung über den Einspruch bis zur Selbstanzeige — verarbeiten besonders sensible Finanz- und Personendaten. anonym.legal pseudonymisiert diese Daten reversibel und DSGVO-konform, damit Steuerkanzleien und Steuerabteilungen Schriftsätze, Buchführung und Auswertungen aufbereiten, teilen und als Muster nutzen können, ohne die Identität der Mandanten und Dritter unnötig offenzulegen.
V číslech
Im Jahr 2023 prüften die Finanzbehörden der Länder 146.516 von 8.409.661 erfassten Betrieben (Prüfungsquote: 1,7 %) und erzielten dabei ein steuerliches Mehrergebnis von rund 13,2 Milliarden Euro.
Beim Bundesfinanzhof (BFH) wurden 2023 insgesamt 1.816 neue Verfahren eingeleitet; Steuerpflichtige hatten in Revisionsverfahren, in denen Sachfragen des Steuerrechts entschieden wurden, eine Erfolgsquote von 44 %.
Kdy se to nevztahuje
- anonym.legal bereitet die personenbezogenen und unternehmensbezogenen Daten in Steuerunterlagen auf; die Software bewertet weder die materielle Rechtmäßigkeit einer Steuererklärung noch die Erfolgsaussichten eines Einspruchs oder einer Klage vor dem Finanzgericht.
- Nicht anwendbar auf elektronisch übermittelte Steuerdaten in DATEV- oder ELSTER-Formaten, die vor der Verarbeitung in ein druckbares oder maschinenlesbares Textformat exportiert werden müssen.
- Für Selbstanzeigen nach § 371 AO gilt eine besondere Sorgfaltspflicht: die anonymisierte Arbeitsversion darf nicht als Einreichungsexemplar bei der Finanzbehörde verwendet werden.
Úkoly
Betriebsprüfung § 193 AO: Buchhaltungsdaten DSGVO-konform anonymisieren
§ 193 AOEinspruch gegen Steuerbescheid § 347 AO: Schriftsatzdaten anonymisieren
§ 347 AOSelbstanzeige § 371 AO: Sensible Finanzdaten anonymisieren
§ 371 AOSteuerfahndung § 208 AO: Beschlagnahmte Unterlagen anonymisieren
§ 208 AOStundung § 222 AO: Antrags- und Vermögensdaten anonymisieren
§ 222 AOBescheidänderung § 164 AO: Veranlagungsdaten anonymisieren
§ 164 AOUmsatzsteuer-Voranmeldung § 18 UStG: Rechnungsdaten anonymisieren
§ 18 UStGVerdeckte Gewinnausschüttung § 8 KStG: Gesellschafterdaten anonymisieren
§ 8 Abs. 3 KStGSchätzung der Besteuerungsgrundlagen § 162 AO: Aufzeichnungen anonymisieren
§ 162 AOHaftungsbescheid § 69 AO: Geschäftsführerdaten anonymisieren
§ 69 AOLohnsteuer-Außenprüfung § 42f EStG: Gehaltsdaten anonymisieren
§ 42f EStGVerrechnungspreise § 1 AStG: Konzerndaten anonymisieren
§ 1 AStGErbschaftsteuererklärung ErbStG: Nachlassdaten anonymisieren
§ 1 ErbStGSteuerstrafverfahren § 370 AO: Verfahrensakte anonymisieren
§ 370 AOVollstreckung § 249 AO: Vollstreckungsunterlagen anonymisieren
§ 249 AO