Ad-hoc-Mitteilung Art. 17 MAR: Insiderbezogene Personendaten anonymisieren – DSGVO-konform anonymisieren (Art. 17 MAR)
Emittenten müssen Insiderinformationen nach Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung unverzüglich veröffentlichen und dazu nach Art. 18 MAR Insiderlisten führen; anonym.legal pseudonymisiert die in Entwürfen und Insiderlisten enthaltenen Namen und Kontaktdaten, damit interne Abstimmungen und Schulungen erfolgen können, ohne die betroffenen Personen unnötig zu identifizieren.
When this applies
Nach Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung müssen Emittenten Insiderinformationen unverzüglich veröffentlichen, und nach Art. 18 MAR ist parallel eine Insiderliste der Personen mit Zugang zu der Information zu führen. Vor der Veröffentlichung wird der Entwurf der Mitteilung zwischen Rechtsabteilung, Vorstand und externen Beratern abgestimmt, während die Insiderliste laufend gepflegt wird. Weil Entwurf und Liste Namen, Funktionen und Kontaktdaten der einbezogenen Personen enthalten, entsteht der Bedarf, diese Personendaten bei internen Abstimmungen und Schulungen zu schützen. anonym.legal pseudonymisiert die Personendaten reversibel, ohne die kursrelevante Information zu verändern.
How anonym.legal handles it
- Entwurf der Ad-hoc-Mitteilung und die Insiderliste werden im Originalformat in anonym.legal eingelesen.
- Die Engine durchsucht den Text und erkennt Namen, Kontaktdaten und Funktionen der gelisteten Personen als Entitäten aus über 285 unterstützten Kategorien.
- Alle gelisteten Personen werden konsistent pseudonymisiert, sodass Bezugnahmen über Mitteilung und Liste hinweg eindeutig bleiben.
- Die kursrelevante Information und der veröffentlichungspflichtige Sachverhalt bleiben im Klartext lesbar, damit die Aussagekraft des Entwurfs erhalten bleibt.
- Jede Zuordnung von Pseudonym zu Klarname wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle mit EU-Datenresidenz gespeichert.
- Für die behördliche Vorlage lässt sich die finale Insiderliste mit dem zugehörigen Schlüssel vollständig re-identifizieren.
What you provide
- Entwurf der Ad-hoc-Mitteilung
- Insiderliste nach Art. 18 MAR
- Angaben zu Funktionen und Zugangszeitpunkten der gelisteten Personen
Limitations & cautions
- Ob eine Information ad-hoc-pflichtig ist, ist eine kapitalmarktrechtliche Bewertung, die anonym.legal nicht vornimmt.
- Die Vollständigkeit und fristgerechte Führung der Insiderliste bleibt in Ihrer Verantwortung.
- Die Re-Identifikation der Liste setzt die sichere Verwahrung des Schlüssels voraus.
FAQ
Bleibt die kursrelevante Information im Entwurf lesbar?
Ja, nur personenbezogene Angaben werden pseudonymisiert; der veröffentlichungsrelevante Sachverhalt bleibt im Klartext erhalten. So bleibt der Inhalt der Mitteilung für die interne Abstimmung verständlich, während die einbezogenen Personen geschützt sind. Die finale Fassung lässt sich vor der Veröffentlichung wieder re-identifizieren.
Werden die Kontaktdaten der Insiderliste zuverlässig erkannt?
Namen, Anschriften und Kommunikationsdaten gehören zu den über 285 unterstützten Entitätstypen und werden konsistent pseudonymisiert. Sollten fallspezifische Angaben nicht automatisch erfasst werden, können Sie sie manuell als schützenswert markieren. Die Funktionen der Personen bleiben dabei auf Wunsch lesbar.
Kann ich die Insiderliste später für die Aufsicht herstellen?
Ja, mit dem Schlüssel lässt sich die vollständige Liste für die Vorlage bei der Aufsichtsbehörde re-identifizieren. Die anonymisierte Arbeitsfassung können Sie parallel für interne Zwecke nutzen. Ohne den Schlüssel ist keine Re-Identifikation möglich.