Erbschaftsteuererklärung ErbStG: Nachlassdaten anonymisieren – DSGVO-konform anonymisieren (§ 1 ErbStG)
Der Erwerb von Todes wegen unterliegt nach § 1 ErbStG der Erbschaftsteuer und erfordert eine vollständige Erklärung des Nachlasses; weil Nachlassverzeichnis und Bewertungsunterlagen Namen, Verwandtschaftsverhältnisse und Vermögenswerte enthalten, pseudonymisiert anonym.legal diese Personendaten, damit Entwürfe und Bewertungen ohne Offenlegung der Beteiligten aufbereitet werden können.
When this applies
Der Erwerb von Todes wegen unterliegt nach § 1 ErbStG der Erbschaftsteuer; Höhe und Steuerklasse hängen unter anderem vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erwerber ab. Sie erstellen daher eine Erbschaftsteuererklärung und werten Nachlassverzeichnis sowie Bewertungsunterlagen aus. Weil diese Unterlagen Namen, Verwandtschaftsverhältnisse und Vermögenswerte der Beteiligten enthalten, besteht hier der Bedarf, deren Identität bei der Aufbereitung von Entwürfen und Bewertungen zu schützen.
How anonym.legal handles it
- Nachlassverzeichnis, Testamente und Bewertungsunterlagen werden im Originalformat in anonym.legal eingelesen.
- Die Engine erkennt Namen von Erben, Verwandtschaftsgrade, Konten und Vermögenswerte aus über 285 unterstützten Entitätstypen.
- Die Beteiligten werden über alle Dokumente hinweg konsistent pseudonymisiert, sodass die Zuordnung der Erwerbe eindeutig bleibt.
- Werte, Bewertungsgrößen und die für die Berechnung maßgeblichen Tatsachen bleiben im Klartext erhalten, damit die Erklärung nachvollziehbar bleibt.
- Die Pseudonymzuordnung wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle mit EU-Datenresidenz gespeichert.
- Vor der Einreichung beim Finanzamt wird die finale Erklärung mit dem zugehörigen Schlüssel vollständig re-identifiziert.
What you provide
- Nachlassverzeichnis und Bewertungsunterlagen
- Testament oder Erbvertrag
- Angaben zu den Erwerbern und Verwandtschaftsverhältnissen
- Konto- und Vermögensnachweise des Nachlasses
Limitations & cautions
- Die Bewertung einzelner Nachlassgegenstände und die Anwendung der Freibeträge übernimmt anonym.legal nicht.
- Die Zuordnung der Steuerklasse und die fristgerechte Abgabe der Erklärung müssen eigenständig beurteilt werden.
- Die Reversibilität der Pseudonymisierung hängt von der sicheren Verwahrung des Schlüssels ab; ohne ihn ist keine Re-Identifikation möglich.
FAQ
Bleiben die Vermögenswerte für die Berechnung erhalten?
Ja, Werte und Berechnungsgrößen ohne Personenbezug bleiben sichtbar; nur die personenbezogenen Daten werden pseudonymisiert. So lässt sich die Erklärung anhand der anonymisierten Fassung prüfen. Die Zahlenbasis verändert sich durch die Pseudonymisierung nicht.
Werden Verwandtschaftsverhältnisse als Personendaten behandelt?
Verwandtschaftsangaben mit Personenbezug können als zu schützende Daten markiert und pseudonymisiert werden. So bleibt der Datenschutz der Beteiligten bei der internen Aufbereitung gewahrt. Fallspezifische Angaben können Sie zusätzlich manuell kennzeichnen.
Kann ich Testament und Verzeichnis gemeinsam aufbereiten?
Ja, anonym.legal verarbeitet mehrere Dokumente und pseudonymisiert die Beteiligten konsistent. So bleibt ein Erbe über Testament und Nachlassverzeichnis hinweg demselben Pseudonym zugeordnet. Die Verarbeitung erfolgt mit EU-Datenresidenz und DSGVO-konform.
Lässt sich die Erklärung vor der Einreichung re-identifizieren?
Ja, die reversible Pseudonymisierung erlaubt mit dem zugehörigen Schlüssel jederzeit die Re-Identifikation der Beteiligten. Vor der Einreichung beim Finanzamt stellen Sie so die vollständige Fassung mit allen Klardaten wieder her. Da die Reversibilität an den Schlüssel gebunden ist, sollten Sie diesen sorgfältig verwahren.