Buchhaltung
Buchhaltung ist die systematische, chronologische Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) gemäß § 238 HGB; sie bildet die Pflichtgrundlage für Jahresabschluss, Steuererklärung und betriebliche Kontrolle. Die laufende Finanzbuchhaltung verarbeitet Belege, Rechnungen und Saldenlisten voller personenbezogener Daten von Geschäftspartnern. anonym.legal pseudonymisiert diese Personendaten reversibel und DSGVO-konform, damit Buchhaltungsabteilungen Belege auslagern, Konten abstimmen und Auswertungen teilen können, ohne die Identität der Beteiligten unnötig offenzulegen.
С числа
Im Jahr 2023 gab es in Deutschland rund 3,1 Millionen Unternehmen, die umsatzsteuerliche Voranmeldungen abgaben – ein Maßstab für den Umfang der buchführungspflichtigen Wirtschaft.
Statistisches Bundesamt (Destatis), Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) 2023/2024
In Deutschland wurden 2023 insgesamt rund 3,2 Millionen Unternehmen gezählt, von denen 99,3 % als kleine und mittlere Unternehmen eingestuft sind und die Finanzbuchhaltung überwiegend selbst oder mit externen Dienstleistern führen.
Statistisches Bundesamt (Destatis), Unternehmensregister / KMU-Statistik 2023
Кога това не се прилага
- anonym.legal bewertet keine buchhalterischen oder steuerlichen Sachverhalte und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung; die Software bereitet ausschließlich personenbezogene Daten in Buchungsbelegen und Kontenexporten auf.
- Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten nach § 238 ff. HGB und § 147 AO für die Originaldokumente liegen in Ihrer Verantwortung und werden von der Software weder geprüft noch überwacht.
Задачи
Belegerfassung auslagern: Personendaten auf Belegen anonymisieren
Kontenabstimmung prüfen: Geschäftspartnerdaten anonymisieren
Anlagenbuchhaltung: Inventarlisten und Anlagenspiegel anonymisieren
§ 257 HGBMahnwesen: Schuldner- und Forderungsdaten anonymisieren
Kreditorenstammdaten: Lieferantendaten für Tests und Export anonymisieren
GoBD-Verfahrensdokumentation: Personendaten anonymisieren
§ 147 AO