Telemedizin & elektronische Patientenakte
Telemedizin und die elektronische Patientenakte (ePA) sind die digitalen Kanäle, über die Behandlung, Dokumentation und Datenaustausch im deutschen Gesundheitswesen zunehmend abseits der Papierakte stattfinden — geregelt vor allem in §§ 341 ff. SGB V, der DiGAV und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). Telemedizin, elektronische Patientenakte (ePA), Telematikinfrastruktur, DiGA-Nutzungsdaten und die Gesundheitsdatenspende an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit erzeugen digitale Datensätze, die häufig weiterverarbeitet, geprüft oder ausgewertet werden müssen. anonym.legal pseudonymisiert die enthaltenen Personendaten DSGVO-konform, damit Audits, Produktauswertungen und Forschungsnutzung möglich bleiben, ohne Versicherte oder mitgenannte Dritte unnötig zu identifizieren.
In syfers
Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG), das die Telematikinfrastruktur- und ePA-Vorschriften der §§ 341 ff. SGB V neu ordnete, trat am 20. Oktober 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit, PDSG-Gesetzestext (bundesgesundheitsministerium.de)
Verstöße gegen die Verarbeitungsgrundsätze besonderer Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO) können nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO mit Bußgeldern bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Konzernjahresumsatzes geahndet werden.
Wanneer dit nie van toepassing is nie
- Die genaue Ausgestaltung der ePA-Widerspruchsmechanik (§ 344 SGB V) und die aktuelle Nummerierung der §§ 341 ff. SGB V-Vorschriften ändern sich durch fortlaufende Gesetzgebung (PDSG, DVPMG, DigiG, GDNG); anonym.legal pseudonymisiert die Dateninhalte dieser Kategorie, verfolgt aber nicht den jeweils aktuellen regulatorischen Opt-in-/Opt-out-Stand für Sie.
- anonym.legal trifft keine Entscheidung darüber, ob eine konkrete Datenverarbeitung — etwa eine Datenspende an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit oder eine DiGA-Auswertung — rechtlich zulässig ist; diese Beurteilung bleibt bei Ihnen.
- Die Pseudonymisierung ist reversibel und ersetzt keine datenschutzrechtliche Anonymisierung im Sinne der DSGVO; endgültige Anonymisierung tritt erst mit dem Löschen des zugehörigen Schlüssels ein.
Take
Elektronische Patientenakte (ePA) § 341 SGB V: Dateninhalte pseudonymisieren
§ 341 SGB VTelematikinfrastruktur-Anbindung Art. 32 DSGVO: Testdaten und Protokolle anonymisieren
Art. 32 DSGVODiGA-Nutzungsdaten DiGAV: App-Nutzungsdaten anonymisieren
DiGAVVideosprechstunde: Dokumentation und Mitschnitte anonymisieren
Art. 9 DSGVOePA-Zugriffsprotokoll: Auditdaten anonymisieren
§ 309 SGB V i. V. m. § 342 SGB VGesundheitsdatenspende an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (GDNG): Daten anonymisieren
GDNG