Insolvenztabelle: Gläubigerdaten in der Tabelle anonymisieren – DSGVO-konform anonymisieren (§ 175 InsO)
Die Insolvenztabelle nach § 175 InsO führt alle angemeldeten Forderungen mit Gläubiger, Grund, Betrag und Rang zur Prüfung zusammen. anonym.legal pseudonymisiert die in der Tabelle und ihren Anlagen enthaltenen personenbezogenen Gläubigerdaten, damit Tabellenauszüge geprüft, abgestimmt oder anonymisiert ausgewertet werden können, während Forderungsbeträge, Rangstellen und Prüfvermerke unverändert erhalten bleiben.
When this applies
Die Insolvenztabelle nach § 175 InsO führt alle angemeldeten Forderungen mit Gläubiger, Grund, Betrag und Rang zusammen; der Verwalter trägt jede angemeldete Forderung ein und legt die Tabelle zur Einsicht nieder, bevor sie im Prüfungstermin festgestellt wird. Vor und nach dem Prüfungstermin werden Tabellenauszüge erstellt, aktualisiert und an Beteiligte weitergegeben. Weil die Tabelle und ihre Anlagen Namen, Anschriften und Aktenzeichen zahlreicher Gläubiger enthalten, besteht hier der Bedarf, die personenbezogenen Daten zu schützen, wenn Auszüge geprüft, abgestimmt oder ausgewertet werden, während Forderungsbeträge, Rangstellen und Prüfvermerke unverändert bleiben müssen.
How anonym.legal handles it
- Der Tabellenauszug oder Tabellenexport wird im Originalformat in anonym.legal eingelesen, ohne die Tabellenstruktur zu verändern.
- Die Engine erkennt Gläubigernamen, Anschriften und Aktenzeichen als personenbezogene Entitäten aus über 285 unterstützten Kategorien.
- Jeder Gläubiger wird konsistent pseudonymisiert, sodass derselbe Gläubiger über alle Tabellen und Auszüge hinweg denselben Platzhalter behält.
- Forderungsbeträge, Rang und Prüfvermerke bleiben im Klartext erhalten, damit die Tabelle inhaltlich verwertbar bleibt.
- Der Zuordnungsschlüssel wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle mit EU-Datenresidenz gesichert.
- Die pseudonymisierte Tabelle lässt sich exportieren und bei Bedarf mit dem zugehörigen Schlüssel re-identifizieren.
What you provide
- Tabellenauszug oder Tabellenexport
- Anlagen zu den angemeldeten Forderungen
- Optional: Prüfvermerke des Verwalters
- Optional: Widerspruchsangaben zu einzelnen Forderungen
Limitations & cautions
- Die anonymisierte Tabelle hat keine Beweiskraft des Tabellenauszugs nach § 178 Abs. 3 InsO; für Vollstreckungszwecke ist die gerichtliche Originalfassung erforderlich.
- anonym.legal prüft weder Bestand noch Rang der eingetragenen Forderungen; die Software bereitet ausschließlich die personenbezogenen Daten auf.
- Die Reversibilität der Pseudonymisierung hängt von der sicheren Verwahrung des Schlüssels ab; ohne ihn ist keine Re-Identifikation möglich.
FAQ
Bleiben Rang und Betrag jeder Forderung erhalten?
Ja. Rangstellen, Beträge und Prüfvermerke bleiben im Klartext unverändert, nur Gläubigeridentitäten werden ersetzt. So bleibt die Tabelle für die Prüfung und Auswertung vollständig verwertbar, während die Gläubiger geschützt sind.
Werden gleiche Gläubiger über mehrere Tabellen konsistent ersetzt?
Ja. Derselbe Gläubiger erhält über alle Dokumente hinweg denselben Platzhalter. So lassen sich mehrere Tabellenauszüge zusammenführen, ohne die Zuordnung der Forderungen zu verlieren.
Kann ich anonymisierte Tabellenauszüge intern auswerten?
Ja. Die pseudonymisierte Fassung eignet sich für statistische und interne Auswertungen ohne Personenbezug. Da die Verarbeitung mit EU-Datenresidenz erfolgt, bleibt die Auswertung DSGVO-konform.