Scheidung mit Versorgungsausgleich: Renten- und Personendaten anonymisieren – DSGVO-konform anonymisieren (§ 1587 BGB)
Der Versorgungsausgleich nach § 1587 BGB teilt die während der Ehe erworbenen Rentenanrechte beider Ehegatten bei der Scheidung. Die dafür eingeholten Rentenauskünfte enthalten Versicherungsnummern, Geburtsdaten und Arbeitgeber. anonym.legal anonymisiert diese Personendaten, bevor Auskünfte mit Sachverständigen oder Versorgungsträgern ausgetauscht werden.
When this applies
Der Versorgungsausgleich wird nach § 137 FamFG grundsätzlich von Amts wegen zusammen mit der Scheidung durchgeführt, sobald der Scheidungsantrag rechtshängig ist. Das Familiengericht fordert beide Ehegatten auf, über den Fragebogen V10 Auskunft zu erteilen, und holt anschließend die Auskünfte der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Versorgungsträger ein. Diese Auskünfte und Versicherungsverläufe enthalten Versicherungsnummern, Geburtsdaten, Arbeitgeber und Anschriften beider Ehegatten. Sobald solche Unterlagen mit Sachverständigen, Versorgungsträgern oder der Gegenseite ausgetauscht werden, entsteht der Bedarf, diese Personendaten vor der Weitergabe zu schützen.
How anonym.legal handles it
- Rentenauskünfte, der Fragebogen V10 und die Versicherungsverläufe beider Ehegatten werden im Originalformat in anonym.legal eingelesen, ohne dass die Dokumentstruktur verändert wird.
- Die Engine durchsucht den gesamten Text und erkennt Versicherungsnummern, Geburtsdaten, Arbeitgeber, Anschriften und weitere personenbezogene Merkmale aus über 285 unterstützten Entitätstypen.
- Beide Ehegatten und genannte Dritte werden konsistent pseudonymisiert, sodass dieselbe Person über die Akte des Mannes und der Frau hinweg durchgehend dasselbe Pseudonym trägt.
- Die für den Ausgleich relevanten Angaben — Anrechte, Ehezeitanteile und Bezugsgrößen — bleiben im Klartext lesbar, damit die versorgungsrechtliche Aussagekraft der Auskunft ungeschmälert bleibt.
- Jede Zuordnung von Pseudonym zu Klarname wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle festgehalten, die ausschließlich innerhalb der EU gespeichert wird.
- Die anonymisierte Auskunft lässt sich für die Abstimmung mit Sachverständigen exportieren; mit dem zugehörigen Schlüssel kann die Originalfassung jederzeit vollständig re-identifiziert werden.
What you provide
- Rentenauskünfte der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Versorgungsträger
- Fragebogen zum Versorgungsausgleich (V10)
- Versicherungsverläufe beider Ehegatten
- Scheidungsantrag mit Anschriften
Limitations & cautions
- Die Berechnung des Ausgleichswerts und der Ehezeitanteile bleibt Aufgabe des Gerichts und der Versorgungsträger; anonym.legal bereitet ausschließlich die enthaltenen Personendaten auf.
- Vollständigkeit und Fristen der von Amts wegen einzuholenden Auskünfte verantworten Sie und das Gericht; die Software überwacht keine Verfahrensschritte.
- Die Reversibilität der Pseudonymisierung hängt von der sicheren Verwahrung des Schlüssels ab; ohne ihn ist keine Re-Identifikation möglich.
FAQ
Welche Daten in der Rentenauskunft werden maskiert?
Versicherungsnummern, Geburtsdaten, Arbeitgeber und Anschriften werden als personenbezogene Entitäten erkannt und durch konsistente Pseudonyme ersetzt. Diese gehören zu den über 285 unterstützten Entitätstypen. Die für den Ausgleich maßgeblichen Anrechte und Ehezeitanteile bleiben dabei im Klartext lesbar.
Lässt sich die Anonymisierung später wieder aufheben?
Ja, anonym.legal arbeitet mit reversibler Pseudonymisierung statt mit unwiderruflicher Schwärzung. Bei aktivierter Verschlüsselung können berechtigte Nutzer den ursprünglichen Klartext mit dem zugehörigen Schlüssel wiederherstellen. Da die Reversibilität an den Schlüssel gebunden ist, sollten Sie diesen sorgfältig verwahren.
Bleiben beide Ehegatten über alle Dokumente konsistent pseudonymisiert?
Ja, dieselbe Person erhält über alle hochgeladenen Dokumente hinweg dasselbe Pseudonym, auch über die getrennten Akten beider Ehegatten. So bleibt nachvollziehbar, welches Anrecht welchem Ehegatten zuzuordnen ist, ohne dass die Identitäten offengelegt werden.