Kontoeröffnung § 154 AO: Legitimationsdaten anonymisieren – DSGVO-konform anonymisieren (§ 154 AO)
Die Legitimationsprüfung bei der Kontoeröffnung nach § 154 AO verarbeitet Ausweisdaten, Anschriften und Identifikationsnummern des Kontoinhabers. anonym.legal pseudonymisiert diese Personendaten, damit Eröffnungsunterlagen und Prüfprozesse intern aufbereitet, geschult oder als Muster genutzt werden können, ohne die Identität des Kontoinhabers außerhalb des konkreten Vorgangs offenzulegen.
When this applies
Sie führen oder dokumentieren die Legitimationsprüfung bei einer Kontoeröffnung nach § 154 AO, mit der die Identität des Kontoinhabers vor der Einrichtung des Kontos festgestellt wird. In dieser Phase werden Eröffnungsantrag, Ausweiskopie und Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten erfasst und auf Vollständigkeit und Stimmigkeit durchgesehen. Weil diese Unterlagen Namen, Anschriften, Geburtsdaten, Ausweis- und Identifikationsnummern enthalten und damit besonders schutzwürdig sind, entsteht hier der Bedarf, diese Personendaten zu pseudonymisieren, bevor Vorgänge intern aufbereitet, in Schulungen verwendet oder zur Qualitätssicherung an Dritte weitergegeben werden, während Prozess- und Strukturangaben lesbar bleiben.
How anonym.legal handles it
- Eröffnungsantrag, Ausweiskopie und Legitimationsunterlagen werden im Originalformat — inklusive Scans — in anonym.legal hochgeladen.
- Die Engine durchsucht die Unterlagen und erkennt Name, Anschrift, Geburtsdatum sowie Ausweis- und Identifikationsnummern aus über 285 unterstützten Entitätstypen.
- Der Kontoinhaber und der wirtschaftlich Berechtigte werden konsistent pseudonymisiert, sodass sie über alle Dokumente hinweg eindeutig zugeordnet bleiben.
- Prozess- und Strukturangaben ohne Personenbezug — Prüfschritte, Kontoart und Vorgangsnummern — bleiben im Klartext erhalten, damit der Ablauf nachvollziehbar bleibt.
- Die Zuordnung von Pseudonym zu Klarname wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle mit EU-Datenresidenz hinterlegt.
- Die anonymisierte Fassung kann als Muster oder Schulungsfall genutzt und für den konkreten Vorgang re-identifiziert werden.
What you provide
- Eröffnungsantrag und Kontounterlagen
- Ausweiskopie und Legitimationsnachweise
- Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten
Limitations & cautions
- Ob die Legitimationsprüfung nach § 154 AO vollständig und ordnungsgemäß erfolgt ist, prüft anonym.legal nicht.
- Die rechtskonforme Durchführung und Dokumentation der Kontenwahrheit liegt in Ihrer Verantwortung.
- Die Re-Identifikation hängt von der sicheren Verwahrung des zugehörigen Schlüssels ab.
FAQ
Werden auch Ausweisdaten aus eingescannten Dokumenten erkannt?
Ja, anonym.legal verarbeitet auch Scans und erkennt Name, Anschrift sowie Ausweis- und Identifikationsnummern als PII. Diese zählen zu den über 285 unterstützten Entitätstypen. Nicht automatisch erkannte Angaben können Sie zusätzlich manuell als schützenswert markieren.
Bleiben die Prüfschritte des Legitimationsprozesses lesbar?
Ja, Prozess- und Strukturangaben wie Prüfschritte und Kontoart bleiben vollständig sichtbar; nur Personendaten werden pseudonymisiert. So bleibt der Ablauf für die interne Aufbereitung nachvollziehbar. Die Prozessangaben verändern sich durch die Pseudonymisierung nicht.
Eignet sich der Vorgang als anonymisierter Schulungsfall?
Ja, die pseudonymisierte Fassung lässt sich datenschutzkonform für Schulungen und Muster nutzen. Die verschlüsselte Mapping-Tabelle verbleibt dabei innerhalb der EU. So entsteht ein realistischer Schulungsfall ohne Personenbezug.