Arbeitsrecht
Arbeitsrecht ist das Rechtsgebiet, das die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt — von der Begründung des Arbeitsverhältnisses über Entgelt, Urlaub und Mitbestimmung bis zur Beendigung durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Arbeitsrechtliche Verfahren — von der Kündigungsschutzklage über die Betriebsratsanhörung bis zur Massenentlassung — verarbeiten umfangreiche Beschäftigtendaten. anonym.legal pseudonymisiert diese Personendaten reversibel und DSGVO-konform, damit Kanzleien und Personalabteilungen Schriftsätze, Verträge und Listen aufbereiten, teilen und als Muster nutzen können, ohne die Identität der Betroffenen unnötig offenzulegen.
In syfers
Jährlich gehen zwischen 200.000 und 330.000 Kündigungsschutzklagen bei den deutschen Arbeitsgerichten ein; im Jahr 2020 wurden allein 206.163 Bestandsstreitigkeiten nach § 61a ArbGG registriert.
Wanneer dit nie van toepassing is nie
- Nicht anwendbar, wenn Dokumente handschriftlich vorliegen und vor der Verarbeitung nicht digitalisiert (OCR-verarbeitet) wurden.
- anonym.legal ersetzt keine anwaltliche Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung, der Sozialauswahl oder der Einhaltung arbeitsrechtlicher Fristen nach § 4 KSchG.
- Die Pseudonymisierung von Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen, die ausschließlich betriebsbezogene (nicht personenbezogene) Angaben enthalten, ist nicht Gegenstand des Werkzeugs.
Take
Kündigungsschutzklage: Personendaten DSGVO-konform anonymisieren
§ 1 KSchGBetriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG: Beschäftigtendaten pseudonymisieren
§ 102 BetrVGAufhebungsvertrag entwerfen: Vertragsparteien anonymisieren
§ 779 BGBBefristung prüfen nach § 14 TzBfG: Vertragsdaten anonymisieren
§ 14 TzBfGMassenentlassungsanzeige § 17 KSchG: Beschäftigtenlisten anonymisieren
§ 17 KSchGAbmahnung beantworten: Personendaten im Schriftverkehr schützen
§ 314 Abs. 2 BGBÜberstundenklage: Arbeitszeitnachweise anonymisieren
§ 611a BGBNachvertragliches Wettbewerbsverbot § 74 HGB: Vertragsdaten anonymisieren
§ 74 HGBBetriebsübergang § 613a BGB: Unterrichtungsschreiben anonymisieren
§ 613a BGBAGG-Schadensersatzklage § 15 AGG: Bewerber- und Beschäftigtendaten anonymisieren
§ 15 AGGSozialplan verhandeln § 112 BetrVG: Beschäftigtendaten anonymisieren
§ 112 BetrVGScheinselbständigkeit prüfen § 7 SGB IV: Vertrags- und Rechnungsdaten anonymisieren
§ 7 SGB IVUrlaubsabgeltung § 7 Abs. 4 BUrlG: Personaldaten anonymisieren
§ 7 Abs. 4 BUrlGProbezeitklausel und Kündigung § 622 BGB: Vertragsdaten anonymisieren
§ 622 Abs. 3 BGBHinweisgebermeldung nach HinSchG: Identität des Whistleblowers schützen
§ 8 HinSchG