Erbschaftsteuererklärung § 31 ErbStG: Personendaten anonymisieren – DSGVO-konform anonymisieren (§ 31 ErbStG)
Die Erbschaftsteuererklärung nach § 31 ErbStG erfasst den steuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen und nennt Erblasser, Erben und Vermächtnisnehmer samt Vermögensangaben. anonym.legal pseudonymisiert diese sensiblen Personendaten, damit die Erklärung samt Anlagen aufbereitet, mit Erben oder Beratern abgestimmt oder als Muster archiviert wird, ohne die Identität der Beteiligten offenzulegen.
When this applies
Sie bereiten die Erbschaftsteuererklärung nach § 31 ErbStG für einen steuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen vor und stellen dafür Nachlassverzeichnis, Bewertungsunterlagen und Angaben zum Verwandtschaftsverhältnis zusammen. In dieser Phase werden Vermögensgegenstände bewertet, Freibeträge zugeordnet und Entwürfe häufig mit den Erben oder Beratern abgestimmt. Weil die Unterlagen Namen von Erblasser, Erben und Vermächtnisnehmern, Anschriften und Verwandtschaftsangaben enthalten, besteht hier ein hoher Bedarf, diese sensiblen Personendaten vor jeder Weitergabe zu schützen, während die Bewertungs- und Steuerangaben unverändert bleiben.
How anonym.legal handles it
- Nachlassverzeichnis, Bewertungsunterlagen und der Erklärungsentwurf werden im Originalformat in anonym.legal eingelesen.
- Die Engine durchsucht die Unterlagen und erkennt Namen von Erblasser, Erben und Vermächtnisnehmern, Anschriften und Verwandtschaftsangaben aus über 285 unterstützten Entitätstypen.
- Die Beteiligten werden konsistent pseudonymisiert, sodass derselbe Erbe über alle Anlagen hinweg eindeutig zugeordnet bleibt.
- Die steuerlich relevanten Tatsachen — Vermögenswerte, Steuerklasse und Freibeträge — bleiben im Klartext erhalten, damit die Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs nachvollziehbar bleibt.
- Die Zuordnung von Pseudonym zu Klarname wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle mit EU-Datenresidenz hinterlegt.
- Die anonymisierte Erklärung wird abgestimmt und vor der Einreichung beim Finanzamt mit dem Schlüssel vollständig re-identifiziert.
What you provide
- Nachlassverzeichnis mit Vermögensgegenständen
- Bewertungsunterlagen zu Grundbesitz und sonstigem Vermögen
- Angaben zum Verwandtschaftsverhältnis der Erwerber
- Entwurf der Erbschaftsteuererklärung samt Anlagen
Limitations & cautions
- Die Bewertung der Vermögensgegenstände und die Zuordnung von Steuerklasse und Freibeträgen übernimmt anonym.legal nicht.
- Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Erklärung verantworten Sie und Ihr Berater.
- Die Re-Identifikation hängt von der sicheren Verwahrung des zugehörigen Schlüssels ab.
FAQ
Werden die Verwandtschaftsangaben der Erben geschützt?
Ja, Namen, Anschriften und Verwandtschaftsangaben der Erben und Vermächtnisnehmer werden als sensible PII erkannt und konsistent pseudonymisiert. Auch der Erblasser wird erfasst. So lässt sich die Erklärung abstimmen, ohne die Identität der Beteiligten offenzulegen.
Bleiben Vermögenswerte und Freibeträge für die Berechnung erhalten?
Ja, die steuerlich relevanten Tatsachen wie Vermögenswerte, Steuerklasse und Freibeträge bleiben im Klartext sichtbar; nur Personendaten werden ersetzt. So bleibt die Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs nachvollziehbar. Die Zahlenbasis verändert sich durch die Pseudonymisierung nicht.
Kann ich die Erklärung als anonymisiertes Muster archivieren?
Ja, die pseudonymisierte Fassung lässt sich datenschutzkonform als Vorlage speichern und wiederverwenden. Die verschlüsselte Mapping-Tabelle verbleibt dabei innerhalb der EU. So entsteht ein wiederverwendbares Muster ohne Bezug zu den konkreten Beteiligten.