Auskunftsersuchen Art. 15 DSGVO: Drittpersonen in Finanzdaten schützen – DSGVO-konform anonymisieren (Art. 15 DSGVO)
Bei einem Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO erhält die betroffene Person Kopien ihrer Finanzdaten, in denen jedoch Namen Dritter enthalten sein können. anonym.legal pseudonymisiert diese Drittpersonendaten, damit die Auskunft erteilt werden kann, ohne die Rechte unbeteiligter Dritter zu verletzen, während die Daten des Antragstellers im Klartext bleiben.
When this applies
Eine betroffene Person verlangt nach Art. 15 DSGVO Auskunft über ihre bei Ihnen gespeicherten Finanzdaten und erhält dazu Kopien der relevanten Unterlagen. In dieser Phase stellen Sie die einschlägigen Dokumente zusammen, prüfen den Umfang der Auskunftspflicht und bereiten die Herausgabe vor. Weil die Unterlagen auch Namen und Daten unbeteiligter Dritter nennen können, deren Rechte zu wahren sind, entsteht hier der Bedarf, diese Drittdaten zu schützen — die Daten des Antragstellers selbst bleiben dabei im Klartext.
How anonym.legal handles it
- Die zur Auskunft zusammengestellten Finanzunterlagen werden im Originalformat in anonym.legal eingelesen.
- Die Engine durchsucht die Dokumente und erkennt Namen und Daten unbeteiligter Dritter aus über 285 unterstützten Entitätstypen.
- Die Drittdaten werden konsistent pseudonymisiert, sodass derselbe Dritte über alle Unterlagen hinweg eindeutig zugeordnet bleibt.
- Die Daten der antragstellenden Person bleiben im Klartext erhalten, damit die Auskunft ihren Zweck erfüllt.
- Die Zuordnung von Pseudonym zu Klarname wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle mit EU-Datenresidenz festgehalten.
- Die geschützte Auskunft kann der betroffenen Person bereitgestellt werden, während Berechtigte den Drittbezug bei Bedarf re-identifizieren.
What you provide
- Zur Auskunft zusammengestellte Finanzunterlagen
- Angabe der antragstellenden Person
- Übersicht der in den Unterlagen genannten Dritten
Limitations & cautions
- Den Umfang der Auskunftspflicht und mögliche Ausnahmen bewertet anonym.legal nicht; das bleibt eine rechtliche Einschätzung.
- Die fristgerechte und vollständige Erteilung der Auskunft liegt in Ihrer Verantwortung.
- Die Re-Identifikation der Drittdaten setzt die sichere Verwahrung des zugehörigen Schlüssels voraus.
FAQ
Bleiben die Daten des Antragstellers im Klartext erhalten?
Ja, die Daten der antragstellenden Person bleiben unverändert; nur Daten unbeteiligter Dritter werden pseudonymisiert. So erfüllt die Auskunft ihren Zweck, ohne die Rechte Dritter zu verletzen. Der Personenbezug des Antragstellers bleibt vollständig erhalten.
Wie schütze ich die Rechte Dritter in der Auskunft?
Namen und Daten Dritter werden als PII erkannt und pseudonymisiert, sodass deren Rechte gewahrt bleiben. Sie zählen zu den über 285 unterstützten Entitätstypen. Nicht automatisch erkannte Angaben können Sie zusätzlich manuell als schützenswert markieren.
Kann ich mehrere Unterlagen für die Auskunft zusammenführen?
Ja, anonym.legal verarbeitet mehrere Dokumente und pseudonymisiert Drittdaten konsistent über alle Unterlagen hinweg. So bleibt derselbe Dritte dokumentübergreifend eindeutig zugeordnet. Die zusammengeführte Auskunft können Sie anschließend gemeinsam bereitstellen.