Recruiting
Recruiting umfasst alle Maßnahmen zur Gewinnung, Auswahl und Einstellung von Beschäftigten und unterliegt insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie § 26 BDSG, der die Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke des angestrebten Beschäftigungsverhältnisses an die Erforderlichkeit bindet. Recruiting verarbeitet Bewerbungen und Kandidatenprofile voller identifizierender Personendaten. anonym.legal pseudonymisiert diese DSGVO-konform, damit Auswahlteams Bewerbungen neutral bewerten, Sourcing-Listen auswerten und Profile teilen können, ohne die Identität der Kandidaten unnötig offenzulegen oder Vorurteile zu begünstigen.
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Im Jahr 2023 wandten sich rund 10.800 Menschen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes — ein Rekordwert mit 22 % Anstieg gegenüber dem Vorjahr; über 2.600 Beratungsanfragen betrafen Diskriminierung im Beschäftigungskontext.
Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Pressemitteilung zum Jahresbericht 2023 (25. Juni 2024)
Nach § 15 AGG ist eine Entschädigung bei diskriminierender Nichteinstellung auf maximal drei Monatsvergütungen begrenzt; Ansprüche müssen innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Ablehnung schriftlich geltend gemacht werden.
§ 15 Abs. 2 und 4 AGG, Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz)
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- anonym.legal bewertet nicht, ob das Auswahlverfahren den Anforderungen des AGG entspricht, und ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung zur Diskriminierungsfreiheit des Prozesses.
- Die Software pseudonymisiert Bewerberdaten, trifft aber keine Eignungsentscheidung und prüft nicht, ob die Ausschreibung nach § 11 AGG zulässig formuliert ist.
- Handschriftliche oder mündliche Bewerbungsunterlagen sowie Dokumente in Sprachen außerhalb des unterstützten Sprachraums können nicht automatisch vollständig erfasst werden.
Kazi
Eingehende Bewerbungen anonymisieren: Recruiting-Daten schützen
Active Sourcing dokumentieren: Kandidatenprofile anonymisieren
AGG-konforme Bewerbungsbearbeitung: diskriminierungsrelevante Merkmale ausblenden
§ 11 AGGBeschäftigtendatenschutz im Bewerbungsprozess: Bewerberdaten nach § 26 BDSG schützen
§ 26 BDSGWeitergabe an Personalvermittler: Bewerberprofile anonymisieren
Interview-Notizen und Assessment-Bögen anonymisieren