Einfaches Arbeitszeugnis § 109 GewO anonymisieren: nur Art und Dauer – DSGVO-konform anonymisieren (§ 109 GewO)
Ein einfaches Arbeitszeugnis nach § 109 Abs. 1 GewO beschränkt sich auf Art und Dauer der Tätigkeit und nennt dabei Name, Eintritts- und Austrittsdatum sowie die ausgeübte Position. anonym.legal pseudonymisiert diese Personendaten, damit das schlichte Zeugnis als Muster oder Bescheinigungsvorlage dient, ohne die Identität des Beschäftigten offenzulegen.
When this applies
Sie nutzen einfache Arbeitszeugnisse als Bescheinigungsvorlage oder für die Standardisierung schlichter Zeugnisse. Anders als das qualifizierte Zeugnis nennt das einfache Zeugnis nach § 109 Abs. 1 GewO ausschließlich Art und Dauer der Tätigkeit, ohne Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Es verbindet dennoch Name, Beschäftigungsdaten und die ausgeübte Position miteinander. Für eine Mustervorlage oder die einheitliche Gestaltung schlichter Zeugnisse kommt es auf den Aufbau und die Standardformulierungen an, nicht auf die Identität der konkreten Person. Eine pseudonymisierte Fassung erlaubt die Wiederverwendung der Vorlage, ohne den Beschäftigten offenzulegen.
How anonym.legal handles it
- Das einfache Arbeitszeugnis wird als Dokument in anonym.legal hochgeladen, ohne das Layout zu verändern.
- Die Erkennung prüft den Text gegen über 285 Entitätstypen und markiert Name, Eintritts- und Austrittsdatum sowie personenbezogene Angaben.
- Der Beschäftigte wird durchgehend durch dasselbe Pseudonym ersetzt, sodass alle Bezüge im Zeugnis stimmig bleiben.
- Die Beschreibung von Art und Dauer der Tätigkeit sowie die Standardformulierungen bleiben als Vorlagentext im Klartext erhalten.
- Die Zuordnung von Pseudonym zu Klardaten wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle mit EU-Datenresidenz gespeichert.
- Die anonymisierte Fassung wird als Bescheinigungsvorlage exportiert; der Originalbezug bleibt über den Schlüssel rekonstruierbar.
What you provide
- Erstelltes einfaches Arbeitszeugnis
- Angaben zu personenbezogenen Daten
- Festlegung der zu schützenden Datumsangaben
Limitations & cautions
- Ob ein einfaches statt eines qualifizierten Zeugnisses geschuldet ist, bewertet anonym.legal nicht; das bleibt eine arbeitsrechtliche Frage.
- Die Software bereitet das Zeugnis als Muster auf und prüft weder Vollständigkeit noch Formulierung.
- Eine spätere Zuordnung zum konkreten Beschäftigten gelingt nur, solange der Schlüssel in Ihrer Verwahrung bleibt.
FAQ
Worin unterscheidet sich das einfache vom qualifizierten Zeugnis?
Das einfache Zeugnis nach § 109 Abs. 1 GewO nennt nur Art und Dauer der Tätigkeit, das qualifizierte zusätzlich eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. anonym.legal pseudonymisiert in beiden Fällen die Personendaten und lässt den jeweiligen Vorlagentext im Klartext erhalten. Welche Variante geschuldet ist, entscheiden Sie selbst.
Bleiben Art und Dauer der Tätigkeit im Klartext erhalten?
Ja, die Beschreibung von Position, Eintritt und Austritt bleibt als Vorlagentext lesbar, soweit sie nicht selbst personenbezogen ist. Nur Name und schützenswerte Datumsangaben werden pseudonymisiert. So bleibt der Aufbau des Zeugnisses als Muster nutzbar.
Kann ich daraus eine einheitliche Bescheinigungsvorlage bauen?
Ja, aus der anonymisierten Fassung lässt sich eine Standardvorlage für einfache Zeugnisse ableiten. Da kein Personenbezug mehr besteht, kann die Vorlage im Team geteilt und wiederverwendet werden. Die Mapping-Tabelle wird verschlüsselt mit EU-Datenresidenz gespeichert.