Transparenzregister § 20 GwG: Daten wirtschaftlich Berechtigter anonymisieren – DSGVO-konform anonymisieren (§ 20 GwG)
Die Mitteilungspflicht zum Transparenzregister nach § 20 GwG erfasst Namen, Geburtsdaten, Wohnorte und Beteiligungsverhältnisse der wirtschaftlich Berechtigten. anonym.legal pseudonymisiert diese Personendaten, damit Beteiligungsübersichten und Meldeentwürfe intern geprüft und mit Beratern abgestimmt werden können, ohne die Identität der wirtschaftlich Berechtigten offenzulegen.
When this applies
Vor der Mitteilung an das Transparenzregister nach § 20 GwG ermitteln und dokumentieren Sie die wirtschaftlich Berechtigten anhand von Gesellschafterlisten, Beteiligungsketten und Ausweisangaben. In dieser Phase werden Beteiligungsübersichten erstellt, Meldeentwürfe vorbereitet und mit Steuer- oder Rechtsberatern abgestimmt. Weil diese Unterlagen Name, Geburtsdatum, Wohnort und Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses der Betroffenen nennen, entsteht hier der Bedarf, deren Identität außerhalb der eigentlichen Meldung zu schützen, während die Beteiligungsstruktur nachvollziehbar bleibt.
How anonym.legal handles it
- Gesellschafterlisten, Beteiligungsketten und Meldeentwürfe werden im Originalformat in anonym.legal eingelesen.
- Die Engine durchsucht die Unterlagen und erkennt Name, Geburtsdatum, Wohnort und Beteiligungsangaben aus über 285 unterstützten Entitätstypen.
- Die wirtschaftlich Berechtigten werden konsistent pseudonymisiert, sodass dieselbe Person über alle Listen und Beteiligungsstufen hinweg eindeutig zugeordnet bleibt.
- Die Beteiligungsstruktur — Quoten, Stimmrechte und Kontrollverhältnisse ohne unmittelbaren Personenbezug — bleibt im Klartext erhalten, damit die Übersicht prüfbar bleibt.
- Die Zuordnung von Pseudonym zu Klarname wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle mit EU-Datenresidenz festgehalten.
- Die eigentliche Mitteilung an das Transparenzregister erfolgt mit Klardaten, während die anonymisierte Fassung für interne Prüfung und Abstimmung dient.
What you provide
- Gesellschafterlisten und Beteiligungsketten
- Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten
- Entwurf der Mitteilung an das Transparenzregister
Limitations & cautions
- Wer im Rechtssinne wirtschaftlich Berechtigter ist und welche Angaben mitzuteilen sind, bewertet anonym.legal nicht; das prüft der Geldwäschebeauftragte oder ein Berater.
- Die eigentliche Mitteilung an das Transparenzregister muss mit Klardaten erfolgen; anonym.legal unterstützt nur die interne Aufbereitung.
- Die Re-Identifikation setzt die sichere Verwahrung des zugehörigen Schlüssels voraus.
FAQ
Bleibt die Beteiligungsstruktur in der Übersicht erkennbar?
Ja, Quoten, Stimmrechte und Kontrollverhältnisse bleiben im Klartext erhalten; nur identifizierende Personendaten werden pseudonymisiert. So lässt sich die Beteiligungskette weiterhin nachvollziehen und prüfen. Die Zuordnung zu den einzelnen Personen bleibt über die verschlüsselte Tabelle wiederherstellbar.
Werden Geburtsdaten und Wohnorte zuverlässig erkannt?
Ja, Geburtsdaten, Wohnorte und Namen gehören zu den über 285 unterstützten Entitätstypen und werden pseudonymisiert oder maskiert. Nicht automatisch erkannte Angaben können Sie zusätzlich manuell als schützenswert markieren. So bleibt kein identifizierendes Merkmal ungeschützt.
Muss die Meldung selbst mit Klardaten erfolgen?
Ja, die Mitteilung an das Transparenzregister erfolgt mit Klardaten; anonym.legal dient nur der internen Prüfung und der Abstimmung mit Beratern. Für die finale Meldung stellen Sie die Klardaten über die verschlüsselte Zuordnung wieder her. Die anonymisierte Fassung können Sie parallel weiterverwenden.